Der Zürcher Finanzausgleich erreicht seine Ziele

Die Zürcher Bevölkerung ist zufrieden, der Finanzausgleich erfüllt die in ihn gesetzten Erwartungen und die Gemeindestrukturen im Kanton Zürich werden einfacher: Das sind einige der Ergebnisse des Gemeinde- und Wirksamkeitsberichts 2017, den Regierungsrätin Jacqueline Fehr am Dienstag den Medien vorgestellt hat.

Der Regierungsrat berichtet dem Kantonsrat mit dem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2017 zum dritten Mal nach 2009 und 2013 über den Stand der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Bericht beleuchtet auch den Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Der am Dienstag publizierte Bericht stellt fest, dass sich die Gemeindelandschaft in der beobachteten Zeit von 2012 bis 2015 verändert hat. Während die Zahl der politischen Gemeinden von 171 auf 168 abnahm, sank die Zahl der Schulgemeinden von 120 auf 100.

Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden

Der Bericht beleuchtet auch die Veränderungen in der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Sowohl Kanton als auch Gemeinden waren mit stetig steigenden Ausgaben konfrontiert. Grund dafür sind das Bevölkerungswachstum und die steigenden Erwartungen an die öffentlichen Leistungen.

Zu einer wesentlichen Verschiebung in der Aufgabenverteilung kam es im Gesundheitsbereich: Seit 2012 ist für die Spitalversorgung ausschliesslich der Kanton verantwortlich, für die Pflegeheime und die Spitex sind es ausschliesslich die Gemeinden. Mit der klaren Trennung der Versorgungsverantwortung wurden die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bereinigt und die Finanzströme entflochten. Entsprechend kommt der Kanton neu vollumfänglich für die gemäss Krankenversicherungsgesetz von der öffentlichen Hand zu leistenden Beiträge an die Spitalkosten auf. Die Gemeinden ihrerseits tragen den Anteil der öffentlichen Hand an den Pflegekosten. Diese Veränderung führte zur Mehrbelastung des Kantons und zur Entlastung der Gemeinden.

Finanzausgleich erfüllt Erwartungen

Der Finanzausgleich soll dafür sorgen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können, ohne dass ihre Steuerfüsse erheblich voneinander abweichen. Mit Beiträgen von rund 1,2 Milliarden Franken versorgt der Finanzausgleich alle Gemeinden mit ausreichenden Mitteln. Die Steuerfüsse der Gemeinden sanken im Durchschnitt, die Spannweite zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss wuchs allerdings. Insgesamt erfüllte der Finanzausgleich die in ihn gesetzten Erwartungen.

Der Bericht bildet zum ersten Mal integral die Stellungnahme des Fachbeirats ab. Der Fachbeirat ist aus Vertretern der Gemeinden und des Kantons zusammengesetzt. Er soll den Regierungsrat beim Vollzug des individuellen Sonderlastenausgleichs beraten und eine Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht abgeben. Der Fachbeirat erachtet die Unterschiede in den Steuerfüssen als verfassungskonform. Fachliche Kritik äussert er an der Ausgestaltung des Ressourcenausgleichs und am individuellen Sonderlastenausgleich. Der Regierungsrat begrüsst diese fachlichen Anregungen, sieht jedoch nach eingehender Prüfung zurzeit keinen Anpassungsbedarf am Finanzausgleich.

Zugenommen hat für die Gemeinden die Bedeutung der Sozialkosten. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind in diesem Bereich grösser geworden. Der Regierungsrat erachtet das Ausmass der Unterschiede jedoch sachlich nicht als hinreichend, um einen Soziallastenausgleich vorzuschlagen. Er skizziert im Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2017 aber Modelle, wie die Unterschiede in der Belastung der Gemeinden vermindert werden könnten.

Um Vergleiche zu erleichtern, ist der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2017 ähnlich aufgebaut wie in früheren Jahren. Er soll dem Gesetzgeber und den Behörden als Grundlage für ihre politischen Entscheidungen dienen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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