Jugendparlament: Grundlagen geschaffen – Bewerbungen ab sofort möglich
Medienmitteilung 02.02.2017
Der Regierungsrat schafft mit der Einführung des kantonalen Jugendparlaments attraktive Rahmenbedingungen dafür, dass sich Jugendliche auf der kantonalen Ebene engagieren und Demokratie unmittelbar erleben. Das Kennenlernen von politischen Prozessen in jungen Jahren weckt das Interesse an der Politik auch nach Erreichen des Stimmrechtsalters. Der Regierungsrat fördert so die Teilnahme der künftigen Generation der Stimmberechtigten an der politischen Meinungsbildung.
Der Kantonsrat beschloss Ende 2015 die Einführung eines kantonalen Jugendparlaments, worauf die Direktion der Justiz und des Innern die entsprechende Verordnung erarbeitete. Nach der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat die Verordnung verabschiedet. Die Vollzugsbestimmungen konkretisieren zum einen die Voraussetzungen, unter welchen sich ein Verein von Jugendlichen um die Anerkennung als Jugendparlament bewerben kann.
Zum anderen werden die mit der Anerkennung verbundenen Rechte und Pflichten des Jugendparlaments definiert. So darf das Jugendparlament Sitzungen im Rathaus abhalten und erhält finanzielle und fachliche Unterstützung durch den Kanton.
Nun liegt es an den interessierten Jugendlichen, sich als Verein zu organisieren und sich bis Ende August 2017 als Jugendparlament zu bewerben. Auf der Website www.jugendparlament.zh.ch finden Interessierte die dazu notwendigen Informationen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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