Regierungsrat befürwortet den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)

Der Regierungsrat unterstützt den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie die Schliessung der Finanzierungslücke und das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen, über welche die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 abstimmen wird. Die Vorlage bringt eine solide Finanzierung für die Nationalstrassen sowie für den Agglomerationsverkehr und sichert unter anderem die Realisierung der Oberlandautobahn. Für den Zürcher Lebens- und Wirtschaftsraum ist er von grosser Bedeutung.

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) schafft eine solide und nachhaltige Grundlage für die künftige Finanzierung der Nationalstrassen. Zudem wird damit die Finanzierung von Bundesbeiträgen an Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft sichergestellt. Über die Agglomerationsprogramme leistet der Bund wesentliche Beiträge an Verkehrsprojekte des Kantons sowie der Städte und Gemeinden, die für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems wichtig sind.

Zusammen mit der NAF-Vorlage haben die eidgenössischen Räte auf Verlangen der Kantone die Anpassung des Nationalstrassennetzes (Netzbeschluss) wieder aufgenommen. Dessen Finanzierung war nach der Ablehnung der Preiserhöhung für die Autobahnvignette in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 ungeklärt. Die Kantone beteiligen sich nun mit jährlich insgesamt 60 Millionen Franken an den zusätzlichen Kosten des Bundes für Betrieb und Unterhalt der neuen Nationalstrassenabschnitte. Dafür übernimmt der Bund schweizweit knapp 400 km bestehende Strassenabschnitte. Für den Kanton Zürich von Bedeutung sind die Übernahme der Verbindung Oberlandautobahn A53 (Brüttiseller Kreuz – Uster - Hinwil – Rapperswil/SG – Reichenburg/SZ) und der Hirzelverbindung. Mit der A53 geht auch die Zuständigkeit für den Lückenschluss zwischen Uster und Hinwil (Kreisel Betzholz) an den Bund über.

Zudem wird mit dem Netzbeschluss die für den Grossraum Zürich wichtige Glattalautobahn (Ergänzung der A1 zwischen Bassersdorf und Verzweigung Zürich-Nord) in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Auch für dieses Projekt liegt die Verantwortung für Planung, Realisierung und Finanzierung somit künftig beim Bund.

Die vom nationalen Parlament beschlossene Vorlage erachtet der Regierungsrat als ausgewogen. Die Mittel des NAF werden zweckgebunden für den notwendigen Ausbau der Strasseninfrastruktur und für die Verkehrsprojekte in den Städten und Gemeinden der Agglomerationen verwendet. Davon kann das hochbelastete Verkehrsnetz im Wirtschaftsraum Zürich besonders profitieren. Die NAF-Vorlage ist daher für den Kanton Zürich von grosser Bedeutung. Der Regierungsrat empfiehlt daher, der Vorlage zuzustimmen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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