Regierungsrat reicht dritte Generation der Zürcher Agglomerationsprogramme beim Bund ein
Medienmitteilung 15.12.2016
Der Regierungsrat hat die Agglomerationsprogramme der dritten Generation verabschiedet. Darin sind rund 200 Massnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, des Strassen- sowie des Fuss- und Veloverkehrs enthalten. Insgesamt sehen die Programme Investitionen von rund 1,1 Milliarden Franken in die kantonale und kommunale Verkehrs-infrastruktur vor.
Die Agglomerationsprogramme bezwecken eine enge Abstimmung in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft. Zudem bilden sie Grundlage für Beitragszahlungen des Bundes an den Ausbau der kantonalen und kommunalen Verkehrsinfrastrukturen in den am stärksten besiedelten Räumen des Kantons. Der Kanton Zürich ist Träger der vier Agglomerationsprogramme «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Zürcher Oberland» sowie – zusammen mit dem Kanton Aargau – des Agglomerationsprogramms «Limmattal». Nach einem Mitwirkungsverfahren bei allen Städten und Gemeinden Mitte Jahr wurden die Programme für die vier Agglomerationsgebiete überarbeitet. Sie werden nun zusammen mit einem Dachkonzept, welches die Zusammenhänge der Programme darstellt, beim Bund zur Prüfung eingereicht.
Die Programme der dritten Generation stellen im Wesentlichen eine Fortsetzung und Aktualisierung der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation dar. Sie sind auf die kantonalen und die regionalen Richtpläne, aber auch auf die übergeordneten Planungen des Bundes abgestimmt. Dazu wurden weitere Grundlagen wie der kantonale Velonetzplan und der Massnahmenplan Fussverkehr berücksichtigt. Die eingereichten rund 200 Massnahmen mit Priorität A (Umsetzung in den Jahren 2019 bis 2022) sehen Investitionen von gesamthaft rund 1,1 Milliarden Franken vor, davon 546 Millionen Franken für die 2. Etappe der Limmattalbahn und die damit verbundenen Anpassungen im Strassennetz. In den beiden Programmregionen Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland steht die Umsetzung der Massnahmen der ersten und zweiten Generation im Vordergrund.
Verschiedene Grossprojekte, die im vorliegenden Programm als B-Massnahmen mit voraussichtlicher Umsetzung zwischen 2023 bis 2026 geführt sind, werden für die nächste Programmgeneration weiterbearbeitet. Dazu gehört das Gesamtprojekt Rosengartentram & Rosengartentunnel.
Zudem ist der Kanton Zürich zusammen mit den Kantonen Schwyz und St. Gallen Mitträger des Agglomerationsprogramms «Obersee» der 3. Generation, welches nun ebenfalls eingereicht wird. Hier sind unter anderem Massnahmen zur siedlungsverträglichen Verkehrsabwicklung und zur Verbesserung des Busangebots geplant.
Erfolgreiche Umsetzung der ersten beiden Programmgenerationen
In den Jahren 2007 und 2012 hat der Kanton Zürich bereits die Agglomerationsprogramme der ersten bzw. zweiten Generation eingereicht. Inzwischen hat der Kanton Zürich als Trägerschaft mit dem Bund Leistungsvereinbarungen für die Teilfinanzierung dieser Projekte abgeschlossen. 35 Prozent der bisher eingereichten Massnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt und ein ebenso grosser Anteil ist in der Planung weit fortgeschritten. Bisher wurden vom Bund im Rahmen der Umsetzung der ersten und der zweiten Programmgeneration Beiträge von über 360 Millionen Franken an den Kanton Zürich ausgerichtet, davon knapp 310 Millionen Franken für die Durchmesserlinie.
Die Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich stimmen die Entwicklung der Siedlung, den Schutz der Landschaft und die Entwicklung des Verkehrs aufeinander ab. Sie sind das Ergebnis einer engen Abstimmung zwischen zahlreichen beteiligten Stellen des Kantons, von Städten und Gemeinden, Planungsregionen und weiteren Akteuren. Der Regierungsrat ist daher von der sehr positiven Wirkung der Programme im Sinne der vom Bund definierten Kriterien überzeugt.
Agglomerationsprogramme sind längerfristig ausgelegte Planungen zur Abstimmung in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft. Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz und die Mineralölsteuergesetzgebung beteiligt sich der Bund im Rahmen der Agglomerationsprogramme an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen. Neben dem Kanton Zürich selbst sind eine Reihe von Städten, Gemeinden, Planungsregionen und Transportunternehmen als Massnahmenträger für die Planung und Umsetzung der in den Programmen enthaltenen Massnahmen verantwortlich. Zukünftig soll die Mitfinanzierung weiterer Programmgenerationen durch den vom Parlament beschlossenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) erfolgen. DIe entsprechende Vorlage kommt im Februar 2017 zur Abstimmung.
Für jeden der Agglomerationsräume Limmattal, Stadt Zürich und Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland wurde ein Zukunftsbild entwickelt, das den bis zum Jahr 2030 angestrebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems darstellt. Aus dem resultierenden Handlungsbedarf sind Teilstrategien abgeleitet, welche die Grundlagen für die einzelnen Massnahmen bilden. Unterschieden werden A-Massnahmen (Umsetzung in den Jahren 2019 bis 2022), B-Massnahmen (noch nicht baureif, Umsetzung voraussichtlich zwischen 2023 bis 2026), und C-Massnahmen (Massnahmen auf tiefem Planungsstand, Umsetzung nach 2026) sowie Eigenleistungen. Entsprechend der Qualität der Programme finanziert der Bund die Massnahmen im Bereich Verkehr mit. Eigenleistungen wie beispielsweise Massnahmen in den Bereichen Siedlung und Landschaft werden vom Bund nicht mitfinanziert, ihre Umsetzung wird aber bei der Beurteilung der Programme berücksichtigt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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