Flughafenbericht 2016 erschienen

Der Regierungsrat hat den Flughafenbericht 2016 verabschiedet. Die in der kantonalen Eigentümerstrategie für die Flughafen Zürich AG vorgegebenen Ziele wurden erreicht, während der Fluglärm-Index aufgrund des Bevölkerungswachstums erneut leicht angestiegen ist. Im Berichtsjahr stagnierte die Anzahl Flugbewegungen bei 265›000 auf dem Wert des Vorjahres.

Mit dem Flughafenbericht legt der Regierungsrat jährlich wiederkehrend Rechenschaft über seine Beteiligung an der Flughafen Zürich AG (FZAG) ab und informiert gleichzeitig über die Erfüllung der ihm gemäss kantonalem Flughafengesetz zugewiesenen Aufgaben. Hauptinhalte des Berichts bilden das Fluglärmcontrolling inklusive Berichterstattung zum Zürcher Fluglärm-Index 2015 sowie die Überwachung der kantonalen Beteiligung an der FZAG.  

Strategiecontrolling: Vorgegebene Ziele erreicht, Vorbehalte bei der Pünktlichkeit

Der Kanton Zürich ist Hauptaktionär der FZAG, was ihm den gemäss Flughafengesetz erforderlichen Einfluss verschafft. In der Eigentümerstrategie hat der Regierungsrat für die Bereiche Verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung, Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege eigene strategische Ziele bzw. Erwartungen an die FZAG formuliert, über deren Erreichung er im jährlich erscheinenden Flughafenbericht informiert. Der Regierungsrat stellt mit Genugtuung fest, dass die FZAG die in der Eigentümerstrategie vorgegebenen Ziele erreicht hat. Der Flughafen kann heute die volks- und verkehrswirtschaftlichen Anforderungen weitestgehend erfüllen. Die Erreichbarkeit des Standortes Zürich ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut und der Flughafen Zürich gehört gestützt auf Umfragewerte in Bezug auf seine Qualität weltweit zu den Spitzenreitern. Das Unternehmen FZAG steht finanziell solide da.

Der Regierungsrat bringt allerdings bei der Pünktlichkeit des Flugbetriebs sowie bei der Vielzahl an Flügen nach 23.00 Uhr Vorbehalte an, worauf im Fluglärmcontrolling eingegangen wird. Auch das wirtschaftliche und geopolitische Umfeld, in dem sich der Flughafen Zürich und insbesondere die ihn bedienenden Fluggesellschaften bewegen, wird zusehends anspruchsvoller. Das Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Lärmbelastung und Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens bleibt weiterhin bestehen und wird im Rahmen der derzeit laufenden Anpassung des SIL Objektblatts bzw. des daraus folgenden Betriebsreglements zu diskutieren sein.

Erstmalig wird auf der Grundlage der Richtlinien zur Public Corporate Governance über die Beteiligung an der FZAG aus Investorensicht Bericht erstattet.

Zürcher Fluglärm-Index

Der ZFI-Monitoringwert stieg von 61›381 Personen im Jahr 2014 auf 61›916 Personen im Jahr 2015 und überschreitet den Richtwert (47›000) um rund 14›900 Personen. Die Zunahme des ZFI gegenüber dem Vorjahr betrug 1 Prozent, wobei die Zahl der am Tag stark belästigten Personen um 2 Prozent gestiegen und die Zahl der in der Nacht im Schlaf gestörten Personen um 1 Prozent gesunken ist.

In den kantonalen Siedlungsgebieten Glattal und Limmattal wuchs die Bevölkerung nach wie vor überproportional, was denn auch der Hauptgrund für den leichten Anstieg des ZFI-Monitoringwerts darstellt. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass der Flugbetrieb für sich alleine betrachtet im Berichtsjahr sogar zu einer leichten Abnahme der Anzahl betroffenen Personen geführt hätte. Einmal mehr wird damit der politische Zielkonflikt zwischen der an sich gewünschten Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion und der dadurch steigenden Anzahl Fluglärmbetroffener deutlich.

Die im Frühjahr 2016 gestartete und noch während einiger Jahre laufenden Flottenerneuerung vor allem beim Homecarrier SWISS sollte sich in den nächsten Jahren positiv auf die Entwicklung des Flugbetriebsindex auswirken. Bei der Entwicklung der Bevölkerung ist hingegen von einem weiteren Zuwachs auszugehen, was für sich betrachtet zu einem weiteren Anstieg des Monitoringwerts führen dürfte und durch bauliche Massnahmen (Förderprogramm Wohnqualität resp. Schallschutzauflagen) alleine nicht kompensiert werden kann.

Siebenstündige Nachtflugsperre

Seit dem 29. Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine siebenstündige Nachtflugsperre (23.00 Uhr bis 06.00 Uhr, bewilligungsfreier Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr), die auf Initiative des Zürcher Regierungsrats eingeführt wurde. Im Berichtsjahr wurden in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus rund 2200 Flüge gezählt, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Regierungsrat erwartet von den Flughafenpartnern eine deutliche Reduktion der Anzahl Flüge nach 23.00 Uhr. Die Flughafenpartner entwickeln zurzeit Massnahmen, damit inskünftig vor 23.00 Uhr geplante Flüge auch tatsächlich vor 23.00 Uhr starten.

Die FZAG erteilte 2015 total 238 Einzelbewilligungen für die Zeit nach 23.30 Uhr. Davon meldete das Amt für Verkehr dem Bund drei Flüge, die nach Ansicht des Kantons nicht hätten bewilligt werden dürfen.  

Flugbewegungen

Bei 320›000 Flugbewegungen pro Jahr prüft der Kanton gemäss Flughafengesetz Massnahmen zur Bewegungsbeschränkung. Im Berichtsjahr stagnierten die Flugbewegungen mit 265›000 auf dem Wert des Vorjahres. Die Flugbewegungen waren nach einem markanten Rückgang nach der Jahrtausendwende in den letzten Jahren jeweils stabil und liegen heute um rund 18 Prozent tiefer als im Jahr 2000. Trotz der vom Bund im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erwarteten Zunahme wird die Zahl der Flugbewegungen in naher Zukunft unter 320›000 bleiben. Bewegungsbeschränkungen zur Stabilisierung des ZFI lehnt der Regierungsrat deshalb ab.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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