Bessere Koordination von Wahlen und Amtsantritten
Medienmitteilung 15.12.2016
Wahl und Amtsantritt verschiedener Behörden sind im Kanton Zürich noch nicht ideal aufeinander abgestimmt. So treten etwa die Gemeindevorstände und Schulpflegen ihr Amt trotz möglicher personeller Verflechtungen zu verschiedenen Zeiten an und die Teilnahme der neuen Ständeräte an den Bundesratswahlen ist häufig unsicher. Nach durchgeführter Vernehmlassung legt der Regierungsrat dem Kantonsrat darum eine Gesetzesvorlage zur Behebung dieser Schwierigkeiten vor.
Das Gesetz über die politischen Rechte ist sowohl bei den Stimmberechtigten wie auch bei den Vollzugsbehörden gut verankert und akzeptiert. In einzelnen Punkten besteht nach zehn Jahren Gesetzesvollzug jedoch Revisionsbedarf.
Der Regierungsrat geht diesen Revisionsbedarf unter Federführung der Direktion der Justiz und des Innern und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nun an. Wegen des Umfangs, der gegenseitigen Abhängigkeiten und der zeitlichen Dringlichkeit der zu prüfenden
Rechtsänderungen erfolgt die Revision in drei Etappen. Alle Etappen sind vom gemeinsamen Ziel getragen, das Verfahren zur Ausübung der politischen Rechte zu vereinfachen, in der Praxis erkannte Schwachstellen zu beheben und die technischen Entwicklungen auch im Bereich des Stimm- und Wahlrechts sinnvoll zu nutzen.
Erste Optimierungen zügig umsetzen
Die erste Etappe umfasst den zeitlich dringenden Revisionsbedarf. Sie vereinheitlicht den Zeitpunkt des Amtsantritts der Gemeindevorstände und Schulpflegen und optimiert das Wahlverfahren für den Ständerat im Hinblick auf den Beginn seiner Amtsdauer. Beide Anliegen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung und werden nun mit einigen Anpassungen von der Regierung verabschiedet. Ziel ist, dass die Rechtsänderungen bereits bei den nächsten Erneuerungswahlen auf kommunaler Ebene im Jahr 2018 zur Anwendung kommen.
Nicht mehr Teil der ersten Etappe der Revision sind Wahl und Amtsantritt von Kantons- und Regierungsrat. Dazu gingen in der Vernehmlassung zur ersten Etappe alternative Lösungsvorschläge ein, die eine vertiefte Prüfung und politischen Diskussion verdienen.
Die zweite Etappe betrifft den weiteren Revisionsbedarf, für dessen Prüfung und Umsetzung mehr Zeit zur Verfügung steht. Die Spannweite der zu prüfenden Änderungen geht von inhaltlichen (beispielsweise Unvereinbarkeitsgründe) bis zu organisatorischen Fragen (beispielsweise Aufgaben der Kreiswahlvorsteherschaft).
Die dritte Etappe wird schliesslich den Revisionsbedarf im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung von E-Voting im Kanton Zürich, wie sie gegenwärtig im Rahmen eines Projekts abgeklärt wird.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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