Unternehmenssteuerreform soll den starken Wirtschaftsstandort Zürich sichern

Der Regierungsrat will die Steuererträge von Kanton und Gemeinden sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit mit einem ausgewogenen kantonalen Paket zur Unternehmenssteuerreform III bestmöglich erhalten. Gleichzeitig will er mit gezielten Massnahmen den Wirtschafts- und Forschungsstandort Zürich stärken. Die Ertragsausfälle der Gemeinden sollen gemäss der Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, über den Finanzausgleich teilweise abgegolten werden.

Die Schweiz muss ihre Unternehmensbesteuerung auf ein neues, solides Fundament stellen, das auch international akzeptiert ist. Dazu muss sie die bevorzugte Besteuerung der sogenannten Statusgesellschaften (Holdings, Domizil- und gemischte Gesellschaften) abschaffen. Diese Unternehmen kommen in einzelnen Kantonen und vor allem beim Bund aber für einen grossen Teil der Steuererträge auf und zählen landesweit rund 150›000 Arbeitsplätze. Damit diese mobilen Unternehmen nicht wegziehen und die öffentliche Hand nicht einen markanten Ertragsausfall erleidet, haben der National- und der Ständerat ein Paket mit Ersatzmassnahmen geschnürt. Darüber entscheidet das Stimmvolk am 12. Februar 2017 auf nationaler Ebene an der Urne.

Innovative, finanzstarke Unternehmen fördern

Dieses Paket des Bundes gibt den Kantonen eine ganze Palette von spezifischen Massnahmen zur Umsetzung der Reform auf deren Ebene in die Hand. Das Paket ist für den Kanton Zürich gerade deshalb wichtig, weil nur 3 Prozent seiner Unternehmen Statusgesellschaften sind (aber mit rund 6000 Arbeitsplätzen und einem Anteil an den Unternehmenssteuern von 11 Prozent) und die übrigen Unternehmen ordentlich besteuert werden. Im Gegensatz zu anderen Kantonen mit einem grossen Anteil an Statusgesellschaften kann Zürich deshalb die Gewinnsteuern nicht massiv senken. Der Ertragsverlust wäre zu gross.

Deshalb will der Regierungsrat die den Kantonen zur Verfügung gestellten zusätzlichen Instrumente vollständig nutzen. Dazu gehören die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die helfen kann, die für den Finanzplatz wichtigen Konzernfinanzierungsgesellschaften zu halten oder neu anzuziehen. Mit höheren Abzügen für Forschung und Entwicklung will der Regierungsrat den Kanton Zürich zudem für entsprechende Unternehmen attraktiv machen, ebenso mit einer Ermässigung auf dem Erfolg von Patenten (Patentbox). Insgesamt aber soll die so herbeigeführte Entlastung nicht über 80 Prozent gehen.

Moderate Gewinnsteuersenkung nötig

Der Kanton Zürich bietet den Unternehmen heute einen hervorragenden Standort mit vielen Vorzügen. Das schlägt sich auch in einem im Kantonsvergleich eher hohen Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 21,1 Prozent nieder (Stadt Zürich; Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer zusammen; vor Abzug des Gewinns). Inzwischen haben mehrere Kantone, darunter auch grosse Wirtschaftskantone und Nachbarkantone, im
Zusammenhang mit der USR III zum Teil massive Senkungen ihrer Steuersätze für Unternehmen angekündigt oder beschlossen, so Basel-Stadt von 22,2 auf 13 Prozent, Genf von 24,2 auf 13,5 Prozent, Waadt von 22,1 auf 13,8 Prozent oder Zug von 14,6 auf 12 Prozent.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage, erachtet der Regierungsrat eine moderate Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent als nötig. Das heisst, dass die gesamte Steuerbelastung in der Stadt Zürich von 21,1 auf 18,2 Prozent sinken wird. Zusammen mit den spezifischen Massnahmen und den hohen Standortqualitäten bleibt Zürich nach Überzeugung des Regierungsrates damit in einer wettbewerbsfähigen Position. Einzelne Unternehmen können die Steuerbelastung so reduzieren, dass sie jener in den anderen grossen Wirtschaftskantonen ähnlich ist.

Kanton unterstützt Gemeinden via Finanzausgleich

Die Schätzung der Ertragsausfälle ist schwierig, weil sie von den Massnahmen in den anderen Kantonen und im Ausland sowie von den Entscheiden der Unternehmen abhängig ist. In einer dynamischen Studie mit diversen Annahmen hat BAK Basel im Auftrag der Finanzdirektion eine solche Abschätzung vorgenommen. Die aktualisierte, auf 2016 hochgerechnete Schätzung erwartet nun jährlich 296 bis 339 Millionen Franken für den Kanton und 373 bis 429 Millionen Franken für die Gemeinden (einschliesslich Kirchgemeinden).

Bei diesen Zahlen sind die Mehrerträge allerdings noch nicht berücksichtigt. Der Bund entschädigt die Kantone gemäss seiner Vorlage für deren Gewinnsteuersenkungen mit einem höheren Anteil an der direkten Bundessteuer, was den Kanton Zürich um rund 180 Millionen Franken entlasten dürfte. Und je 10 bis 15 Millionen Franken dürften Kanton und Gemeinden zufallen, weil im Gegenzug zur zinsbereinigten Gewinnsteuer die Teilbesteuerung der Dividenden von massgeblichen Anteilen von 50 auf 60 Prozent erhöht werden muss. Der Regierungsrat plant nun, je nach Szenario, 70 bis 100 Millionen Franken aus dem höheren Bundessteueranteil via Finanzausgleich den Gemeinden zukommen zu lassen. Dies entspricht etwa der Teilung der Lasten, wie sie auch zwischen dem Bund und Kantonen gilt.

Gemeinden sehr unterschiedlich betroffen

Dies bedeutet, dass auf den Kanton ein Netto-Minderertrag von 171 bis 249 Millionen Franken zukommen könnte, auf die Gemeinden von 288 bis 319 Millionen Franken. Diese Summen wirken sich über den Finanzausgleich auf alle Gemeinden aus, aber in sehr unterschiedlichem Ausmass. Besonders betroffen sind finanzstarke, grosse Gemeinden und Städte mit einem hohen Anteil an Unternehmenssteuern. Bei der Stadt Zürich macht das gemäss der Modellrechnung 121,8 Millionen Franken aus, bei Winterthur 15,7 Millionen, bei Kloten 5,6 Millionen, bei Opfikon 2,7 und bei Wallisellen 2,6 Millionen Franken. Der Regierungsrat will die Ausfälle, die nach der Inkraftsetzung der Vorlage (2019) schrittweise eintreten werden, im Rahmen der normalen Finanzplanung ohne Steuerfusserhöhung für die natürlichen Personen bewältigen. Denn die Mindererträge bewegen sich im Rahmen normaler Schwankungen bei der Unternehmenssteuer.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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