Keine kantonale Volksabstimmung am 12. Februar 2017

Am 12. Februar 2017 findet keine kantonale Volksabstimmung statt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, da zurzeit keine abstimmungsreife Vorlage ansteht. Auf eidgenössischer Ebene wird über drei Vorlagen abgestimmt:

  1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
  2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
  3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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