Regierungsrat lehnt «Atomausstiegsinitiative» ab

Der Regierungsrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» (Atomausstiegsinitiative) ab, über die am 27. November 2016 abgestimmt wird. Sie würde zu deutlich höheren Risiken in der Versorgungssicherheit führen und erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Davon wäre der Kanton Zürich stark betroffen.

Bei Annahme der Initiative müssten die bestehenden Kernkraftwerke 45 Jahre nach Inbetriebnahme endgültig ausser Betrieb genommen werden. Damit würden im nächsten Jahr mit Beznau I und II sowie Mühleberg gleich drei Kernkraftwerke gleichzeitig vom Netz genommen.

Derart kurzfristige und schwerwiegende Ausfälle lassen sich nur mit Stromimporten überbrücken. Diese stammen aber zum grossen Teil aus fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken. Zudem ist die Schweizer Netzinfrastruktur auf die entsprechenden zusätzlichen Stromflüsse nicht vorbereitet und lässt sich auch nicht rechtzeitig anpassen. Deshalb würde durch eine Annahme der Initiative – vor allem im Winter – das Risiko von Stromausfällen erheblich steigen. Ein grossflächiger Stromausfall hätte für den Kanton Zürich volkswirtschaftliche Kosten von etwa einer Milliarde Franken pro Tag zur Folge. Der Kanton hat für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung zu sorgen. Er ist Eigentümer der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Zusammen gehören Kanton und EKZ rund ein Drittel der Axpo Holding AG, welche vier der fünf schweizerischen Kernkraftwerke besitzt oder an ihnen beteiligt ist.

Eine Begrenzung der Laufzeiten greift ausserdem in die Eigentumsgarantie der Betreiber ein. Entschädigungsforderungen auf Kosten der Steuerzahler und höhere Strompreise wären die Folge. Zudem senken vermehrte Stromimporte die Wertschöpfung in der Schweiz.

Der Regierungsrat misst der Sicherheit der Kernkraftwerke höchste Bedeutung zu. Sie muss während der ganzen Betriebsdauer gewährleistet sein. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen so lange betrieben werden, als sie sicher und wirtschaftlich sind.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.