Bundesratsentscheide zur Zukunft des Flugplatzes Dübendorf

Der Bundesrat hat die wesentlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Innovationsparks sowie für einen zivilen Flugplatz in Dübendorf geschaffen. Der Regierungsrat wird nun die Auswirkungen eines allfälligen Flugbetriebs beurteilen und die kantonalen Interessen einbringen. Zuvor wird er den von den Standortgemeinden eingebrachten Kompromissvorschlag «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» prüfen.

Der Bundesrat hat am 3. September 2014 seine Absicht kundgetan, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld zu nutzen. Heute hat er die hierzu notwendigen Anpassungen am Konzeptteil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und am Sachplan Militär (SPM) verabschiedet. Mit der gleichzeitigen Genehmigung des kantonalen Richtplans zum Innovationspark hat er wesentliche Voraussetzungen für dessen Realisierung geschaffen.

Der Regierungsrat hat sich mit der künftigen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf bereits mehrfach auseinandergesetzt und dabei auch die Positionen der Standortgemeinden berücksichtigt (u.a. RRB 24/2008 und 751/2010). Gegenüber der geplanten zivilaviatischen Nutzung hat der Regierungsrat wiederholt Vorbehalte angemeldet. Den Betrieb einer Helikopterbasis für Armee, Kantonspolizei und Rettungsflugwacht hat er hingegen stets unterstützt. Bisher haben sich auch die drei Standortgemeinden und die Planungsregionen Glattal (ZPG) und Zürcher Oberland (RZO) aus Gründen einer nachhaltigen Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung gegen eine aviatische Nutzung (Ausnahme Helikopter) ausgesprochen.

Die drei Standortgemeinden Wangen-Brüttisellen, Volketswil und Dübendorf gelangten Ende Mai 2016 an den Regierungsrat und unterbreiteten die Projektidee «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» als Alternative. Im Sinne eines Kompromissvorschlags solle geprüft werden, ob eine weitere aviatische Nutzung in begrenztem Umfang zu akzeptieren sei. Den geplanten Business-Airport lehnten sie weiterhin ab.

Der Regierungsrat nimmt vom Vorschlag der Standortgemeinden Kenntnis. Eine abschliessende Beurteilung ist indes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Regierungsrat wird unter Einbezug aller betroffenen Interessenträger bis Ende 2016 eine neue Lagebeurteilung vornehmen und diese Haltung im Rahmen des anstehenden Koordinationsprozesses zum SIL-Objektblatt Flugplatz Dübendorf einbringen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem vom Kantonsrat am 18. März 2014 verabschiedeten kantonalen Richtplan, in welchem das Parlament darauf verwies, dass Fragen des Flugbetriebs im Rahmen des Sachplans des Bundes zu entscheiden seien. Sollten sich im Laufe des Verfahrens Differenzen zwischen dem SIL-Objektblatt Flugplatz Dübendorf und dem kantonalen Richtplan ergeben, will der Regierungsrat beim Bund ein Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz verlangen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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