Auf dem Weg zum kantonalen Jugendparlament

Interessierte Jugendliche sollen eine Plattform haben, um sich mit aktuellen politischen Themen des Kantons Zürich auseinanderzusetzen. Der Kantonsrat beschloss darum Ende 2015 die Einführung eines kantonalen Jugendparlaments. Die Direktion der Justiz und des Innern skizziert jetzt den genauen Weg dorthin.

Die Direktion der Justiz und des Innern schickt eine Verordnung über das Jugendparlament in die Vernehmlassung. Sie setzt die kantonsrätlichen Vorgaben um, welche die Anerkennung eines selbständig organisierten privatrechtlichen Vereins als Jugendparlament vorsehen. Die Verordnung konkretisiert die genauen Anerkennungsvoraussetzungen, das Anerkennungsverfahren und den Umfang der Unterstützung auf Verordnungsstufe so, dass das Jugendparlament weitgehend eigenständig und eigenverantwortlich handeln kann.

Bei der Anerkennung des Vereins steht der möglichst einfache Zugang der Jugendlichen zum Jugendparlament im Fokus. Das Jugendparlament soll allen interessierten Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich offenstehen, unabhängig von Ausbildung, Geschlecht, regionaler Herkunft oder Nationalität. Der Kanton achtet zudem auf eine möglichst repräsentative Zusammensetzung des Vereins. Die Anerkennung als Jugendparlament wird jeweils für zwei Jahre erteilt.

Damit sich die interessierten Jugendlichen aktiv zu politischen Themen äussern können, soll das anerkannte Jugendparlament mindestens zweimal pro Jahr eine öffentliche Sitzung durchführen. Für die authentische Nachbildung der politischen Abläufe stellt der Kanton dem Jugendparlament hierzu den grossen Ratssaal im Rathaus zur Verfügung. Ebenso erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit, im Anschluss an eine Sitzung das Medienzentrum im Walcheturm zu nutzen.

Das Jugendparlament soll überdies das Fachwissen der kantonalen Verwaltung und der Parlamentsdienste bei der Vorbereitung der Sitzungen in Anspruch nehmen können. Zudem soll das Jugendparlament bei kantonalen Rechtsänderungen, welche die Anliegen von Jugendlichen betreffen, standardmässig eingeladen werden. Schliesslich kann der Kanton dem Jugendparlament für besondere Projekte Beiträge bis insgesamt 10'000 Franken pro Jahr ausrichten.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Jugendparlament», sowie über www.jugendparlament.zh.ch, eine Website die sich direkt an die interessierten Jugendlichen und Vereine richtet.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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