Zürcher KESB sind gut aufgestellt

Die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich haben sich etabliert. Von den früheren Vormundschaftsbehörden übernommene Pendenzen sind weitgehend aufgearbeitet und die Belastungssituation hat sich insgesamt verringert. Dieses Fazit zieht die kantonale Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht zum Jahr 2015.

Das kantonale Gemeindeamt als Aufsichtsbehörde über die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich legt seinen Aufsichtsbericht zum Jahr 2015 vor. Die Aufsichtsbehörde stellt den 13 kommunal getragenen Behörden darin ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Als Meilensteine haben die KESB bis Ende 2015 sämtliche altrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen fristgerecht in eine Massnahme neuen Rechts überführen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, insbesondere den Gemeinden, in Empfehlungen regeln können.

1,46 von 100 Personen betroffen

Hauptaufgabe der KESB ist es, das Wohl von schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 21›352 Personen im Kanton Zürich von einer Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme betroffen. Im Vergleich zu 2014 entwickelte sich der Bestand unauffällig. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ist die Anzahl Personen, die in den einzelnen KESB-Kreisen von einer Massnahme betroffen sind, unterschiedlich hoch. Dies dürfte insbesondere mit unterschiedlichen Bevölkerungszusammensetzungen und mit dem vorhandenen sozialen Dienstleistungsangebot zusammenhängen. Durchschnittlich waren 2015 im Kanton Zürich 1,46 von 100 Personen von den KESB begleitet.

Die Belastungssituation in den 13 KESB ist mehrheitlich hoch. Zu diesem Schluss kommt das Gemeindeamt gestützt auf Visitationen in allen 13 KESB. Die Aufsichtsbehörde geht aber von einer Entspannung aus, weil die KESB im Jahr 2014 zusätzliches Personal einstellen und die altrechtlichen Pendenzen 2015 grösstenteils erledigen konnten. Während Weihnachten/Neujahr 2015/16 waren die KESB für die Öffentlichkeit besser erreichbar als in der Vergangenheit.  

Lehren aus dem «Fall Flaach»

Ins Berichtsjahr fällt der sogenannte «Fall Flaach». Mit den Gutachtern kam die Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass der Entscheid der zuständigen KESB, die Kinder für die weitere Verfahrensdauer einstweilen im Heim zu belassen, vertretbar war. Im Ablauf des Kindesschutzverfahrens wurden aber verschiedene Mängel festgestellt. Die Aufsichtsbehörde traf in diesem Zusammenhang Massnahmen, die zur Qualitätssicherung und Verbesserung sämtlicher KESB im Kanton Zürich beitragen sollen.

Die Aufsichtsbehörde behandelte im Berichtsjahr 38 Aufsichtsbeschwerden (2014: 34). Es handelte sich ausnahmslos um Beschwerdepunkte, die bei den Rechtsmittelinstanzen geltend zu machen gewesen wären und zum Teil auch wurden. Trotzdem führte das Gemeindeamt in einem Fall mit der betroffenen KESB eine Aussprache durch, in drei weiteren Fällen erfolgten die Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten schriftlich.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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