Revision des Gesetzes über die politischen Rechte
Medienmitteilung 30.06.2016
Wahl und Amtsantritt verschiedener Behörden sind im Kanton Zürich noch nicht optimal koordiniert. So treten etwa die Gemeindevorstände und Schulpflegen ihr Amt trotz möglicher personeller Verflechtungen zu verschiedenen Zeiten an und die Teilnahme der neuen Ständeräte an den Bundesratswahlen ist häufig unsicher. Der Regierungsrat schlägt darum eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vor und schickt eine Vorlage zur ersten Etappe in die Vernehmlassung.
Das Gesetz über die politischen Rechte regelt den Inhalt der politischen Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten sowie die Voraussetzungen und das Verfahren ihrer Ausübung. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass das Gesetz sowohl bei den Stimmberechtigten wie auch den Vollzugsbehörden gut verankert und akzeptiert ist. In einzelnen Punkten zeigen zehn Jahre Gesetzesvollzug jedoch Revisionsbedarf auf.
Der Regierungsrat geht diesen Revisionsbedarf unter Federführung der Direktion der Justiz und des Innern sowie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den nächsten Jahren an. Aufgrund des Umfangs, des Sachzusammenhangs und der zeitlichen Dringlichkeit der zu prüfenden Rechtsänderungen erfolgt die Revision in drei Etappen:
- Die erste Etappe umfasst den zeitlich dringenden Revisionsbedarf. Sie vereinheitlicht den Zeitpunkt des Amtsantritts der Gemeindevorstände und Schulpflegen, stimmt den Amtsantritt des Regierungsrates besser auf dessen Wahl ab und optimiert das Wahlverfahren für den Ständerat im Hinblick auf den Beginn seiner Amtsdauer.
- Die zweite Etappe umfasst den weiteren Revisionsbedarf, für dessen Prüfung und Umsetzung mehr Zeit zur Verfügung steht und in Anspruch genommen werden soll. Die Spannweite der zu prüfenden Änderungen geht von inhaltlichen (bspw. Unvereinbarkeitsgründe) bis zu organisatorischen Fragen (bspw. Aufgaben der Kreiswahlvorsteherschaft).
- Die dritte Etappe umfasst schliesslich den Revisionsbedarf im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung von E-Voting im Kanton Zürich, wie sie gegenwärtig im Rahmen eines Projekts abgeklärt wird (vgl. RRB Nr. 551/2016).
Die drei Etappen sind von der gemeinsamen Zielsetzung getragen, das Verfahren zur Ausübung der politischen Rechte zu vereinfachen, in der Praxis erkannte Schwachstellen zu beheben und die technischen Entwicklungen auch im Bereich des Stimm- und Wahlrechts sinnvoll zu nutzen.
Der Regierungsrat schickt jetzt eine Vorlage zur ersten Etappe in die Vernehmlassung. Die von ihr erfassten Rechtsänderungen sollen erstmals auf die Erneuerungswahlen der Gemeindevorstände und Schulpflegen im Jahr 2018 zur Anwendung kommen. Die Erneuerungswahlen von Regierungs- und Ständerat folgen im Jahr 2019. Für die zweite und dritte Etappe erfolgt die zeitliche Planung sobald die gegenseitigen Abhängigkeiten geprüft werden konnten und das Projekt zum flächendeckenden E-Voting abgeschlossen ist.
(Medienmitteilung des Regierungsratesa)
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