Gesetzesänderung soll Bauprojekte beschleunigen
Medienmitteilung 23.06.2016
Der Regierungsrat will die Umsetzung von Bauprojekten beschleunigen. Aus diesem Grund beantragt er dem Kantonsrat, das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zu ändern. So kann der Regierungsrat künftig die Kosten der Ausführungsplanung bewilligen. Zwischen der Projektierungs- und der Ausschreibungsphase geht keine Zeit mehr verloren.
Das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung regelt unter anderem, welche Ausgaben der Regierungsrat bei kantonalen Bauvorhaben bewilligen kann. Bislang konnte er die Ausgaben für die Planung und Projektierung eines Bauvorhabens als gebundene Ausgabe bewilligen. Die Ausgaben für die Ausführungsplanung wurden mit dem Objektkredit jeweils vom Kantonsrat bewilligt.
Neu sollen auch die Ausgaben für die Ausführungsplanung unter die gebundenen Ausgaben fallen. Mit dieser Neuerung kann der Planungsunterbruch zwischen der Projektierungs- und der Ausschreibungsphase vermieden werden. Die weitere Planung kann parallel zur Objektkreditgenehmigung weitergeführt werden. Entsprechend verkürzt sich die gesamte Realisierungsphase eines Bauprojekts. Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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