Ausgewogenes Paket für Reform der Unternehmenssteuer auf kantonaler Ebene
Medienmitteilung 30.06.2016
Der Regierungsrat will mit einem breiten Instrumentarium von Massnahmen und ergänzend mit einer massvollen Gewinnsteuersenkung den Wirtschaftsstandort Zürich und seine Arbeitsplätze stärken. Mit diesem Ziel will er nun eine konkrete Vorlage für die Unternehmenssteuerreform III (USR III) auf kantonaler Ebene ausarbeiten und nach einer Vernehmlassung dem Kantonsrat vorlegen.
Der Regierungsrat hat die Beratungen der eidgenössischen Räte zur USR III in den letzten Wochen mit Interesse und Befriedigung zugleich verfolgt. Zwei wesentliche Elemente sind im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern in die Vorlage gekommen, die zunächst nicht mehrheitsfähig schienen. Beide entsprechen Anliegen des Kantons Zürich, die ihm helfen werden, die USR III auf kantonaler Ebene umzusetzen.
Es handelt sich zum einen um die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Damit kann der Kanton Zürich den Konzernfinanzierungsgesellschaften attraktive Bedingungen bieten. Aber auch alle solid finanzierten Unternehmen, namentlich kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), werden dadurch entlastet; diese können neu einen Zinsabzug auf einem Teil des Eigenkapitals geltend machen. Zum anderen wurde der Bundessteueranteil der Kantone von 17 auf 21,2 Prozent erhöht, nachdem ursprünglich nur 20,5 Prozent vorgesehen waren. Damit entschädigt der Bund die Kantone für einen Teil der erwarteten Mindereinnahmen.
Wirtschaftsstandort soll attraktiv bleiben
Kernstück der USR III ist die Abschaffung der sogenannten kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Dieser Schritt ist unvermeidbar, weil die steuerliche Bevorzugung von solchen Unternehmen international nicht mehr akzeptiert wird. Im Kanton Zürich fallen zwar nur drei Prozent aller juristischen Personen unter diesen Steuerstatus. Sie stellen aber gleichwohl rund 6000 wertvolle Arbeitsplätze, generieren 11 Prozent der Steuern der juristischen Personen, sind oft mit ordentlich besteuerten Unternehmen verbunden und beanspruchen umfangreiche Finanz- und Beratungsdienstleistungen.
Andere Kantone mit einem wesentlich höheren Anteil an Statusgesellschaften werden ihre Gewinnsteuersätze deshalb für alle Unternehmen senken müssen, wenn sie diese Unternehmen und damit eine wichtige Ertragsbasis nicht verlieren wollen. Damit sich die Position des Kantons Zürich im interkantonalen Vergleich deswegen nicht verschlechtert, will der Regierungsrat neben Massnahmen wie der Patentbox, höheren Abzügen für Forschung und Entwicklung und der zinsbereinigten Gewinnsteuer auch den Gewinnsteuersatz massvoll von heute 8 auf neu 6 Prozent senken.
Dies ergibt eine Steuerbelastung für Bund, Kanton und Gemeinde von neu 18,2 Prozent vor Abzug des Steueraufwandes statt wie bisher 21,1 Prozent (Basis: Stadt Zürich). Zusammen mit den übrigen Massnahmen der USR III, die je nach Geschäftstätigkeit der Unternehmen zu einer weiteren spürbaren Reduktion der effektiven Steuerbelastung führen, wird der Kanton Zürich weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben.
Kompensation für Gemeinden wird geprüft
Die zu erwartenden Mindereinnahmen aus der USR III hängen stark von der Wirkung der einzelnen Massnahmen ab. Dies gilt insbesondere für die Patentbox und den erhöhten Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Einen Einfluss werden aber auch das steuerliche Umfeld in anderen Kantonen und unternehmerische Entscheidungen haben. Deshalb lassen sich die Mindereinnahmen nur grob abschätzen und es müssen Annahmen getroffen werden.
Demnach könnte es sich mit den vom Regierungsrat ins Auge gefassten Massnahmen jährlich um 285 bis 325 Millionen Franken für den Kanton und 360 bis 415 Millionen Franken für die Gemeinden handeln. Die Ausfälle sind bei den Gemeinden grösser, weil ihre Steuerfüsse im Durchschnitt höher sind als jene des Kantons. Diese Mindereinnahmen werden teilweise kompensiert durch die Erhöhung des Anteils des Kantons an der direkten Bundessteuer (180 Millionen Franken) und die mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer verbundene Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden (für Kanton und Gemeinden je 10 bis 15 Millionen Franken).
Die Kompensation dieser Mindereinnahmen wird Gegenstand der laufenden Finanzplanung sein. Eine Erhöhung des Steuerfusses des Kantons, welcher sich auch auf die natürlichen Personen auswirken würde, soll vermieden werden. Die Gemeinden sind von der Reform unterschiedlich betroffen: solche mit einem hohen Anteil an Unternehmenssteuern stark, jene mit einem geringen nur wenig. Deshalb will der Regierungsrat bei der nun lancierten Ausarbeitung einer konkreten Vorlage an den Kantonsrat auch prüfen, ob und wie die Gemeinden an der Gegenfinanzierung des Bundes beteiligt werden können. Dabei soll auch aufgezeigt werden, welche Auswirkungen die Reform auf den innerkantonalen Finanzausgleich hat.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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