Der Regierungsrat würde ein Bistum Zürich unterstützen

Aus Sicht des Regierungsrates bestehen keine Einwände gegen die Schaffung eines Bistums Zürich. Das hält die Zürcher Regierung in einem Schreiben an den Bischof von Chur fest.

Mit Schreiben vom 7. März 2016 bat der Bischof von Chur den Regierungsrat, sich zur allfälligen Schaffung eines «Bistums Zürich» zu äussern. Der Regierungsrat hält dazu fest, dass die Schaffung eines neuen Bistums in die alleinige Zuständigkeit des Apostolischen Stuhls fällt. Der Staat hat sich daher zurückhaltend zu äussern. Diese Haltung brachte der Kanton Zürich bereits im Jahr 2008 zum Ausdruck, als die Idee eines Doppelbistums Chur-Zürich im Raum gestanden hatte.

Nach Ansicht der Zürcher Regierung bestehen gegen die Schaffung eines Bistums Zürich keine Einwände. Dieses würde den Besonderheiten eines eher urbanen Kantons entsprechen und wäre dem guten Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Kanton Zürich förderlich.

Dem Regierungsrat liegt viel an einem gedeihlichen Zusammenleben der beiden grossen christlichen Konfessionen im Kanton Zürich und an einer funktionierenden Ökumene. Ist das Verhältnis unter den beiden grossen christlichen Kirchen geprägt von gegenseitiger Achtung, Respekt und Toleranz, so wirkt das auch beispielhaft für den Umgang anderer, in ihrem Bekenntnis viel unterschiedlicherer Religionsgemeinschaften miteinander. Mit der Schaffung eines eigenen Bistums würden für die interkonfessionelle Zusammenarbeit direkte Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Aus staatskirchenrechtlicher Sicht wäre in diesem Zusammenhang wünschbar, dass bei der Schaffung eines Bistums Zürich die Möglichkeit einer Mitsprache der Römisch-katholischen Körperschaft bei der Bischofswahl vorgesehen wäre.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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