Agglomerationsprogramme: Regierungsrat lädt zur Mitwirkung ein

Der Regierungsrat eröffnet das Mitwirkungsverfahren für die vier Agglomerationsprogramme der 3. Generation. Gemeinsam mit den Gemeinden, Städten und Planungsregionen hat der Kanton die Programme für die Stadt Zürich und das Glattal, die Stadt Winterthur und Umgebung, das Limmattal sowie das Zürcher Oberland erarbeitet.

Die Agglomerationsprogramme legen die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest und enthalten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Über diese Programme leistet der Bund Beiträge an neue Verkehrsinfrastrukturen.

2007 hat der Kanton Zürich beim Bund die 1. Generation des Agglomerationsprogramms eingereicht, 2012 die 2. Generation. 2016 wird nun die 3. Generation fertig erarbeitet, die bis Mitte Dezember beim Bund eingereicht werden muss. Wie bei den vorangehenden Generationen umfassen die vier Agglomerationsprogramme die Räume Limmattal (in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau), Stadt Zürich und Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland. Die Programme entstanden unter der Federführung des kantonalen Amts für Verkehr in enger Zusammenarbeit mit den Planungsregionen, den Städten und den Gemeinden.

Die Agglomerationsprogramme sind Voraussetzung dafür, dass der Bund Beiträge für die Verkehrsinfrastrukturprojekte leistet. Dafür müssen die Programme die Vorgaben des Bundes erfüllen. Dazu gehören nebst dem Einbezug der betroffenen Gebietskörperschaften die Analyse des Ist-Zustands und der Entwicklungstrends. Ferner wurde für jede Region ein Zukunftsbild entwickelt, das den angestrebten Abgleich von Siedlung, Landschaft und Verkehr aufzeigt. Der Bund spricht für umsetzungsreife Massnahmen einen Beitrag zwischen 30 Prozent und 50 Prozent.

Im Agglomerationsprogramm der 1. Generation betrug der Beitragssatz des Bundes an den Kanton Zürich 35 Prozent, für die Agglomerationsprogramme der 2. Generation 35 (Stadt Zürich – Glattal, Limmattal) und 40 Prozent (Winterthur, Zürcher Oberland).

Schwerpunkte der einzelnen Agglomerationsprogramme

Das Schlüsselprojekt im Agglomerationsprogramm Limmattal ist die 2. Etappe der Limmattalbahn. Diese umfasst den Abschnitt Schlieren-Dietikon-Killwangen/Spreitenbach und soll ab 2019 realisiert werden. Zu den weiteren Massnahmen zählen die Veloschnellroute von Zürich-Altstetten nach Dietikon, die Optimierung der Leistungsfähigkeit der Strassen, die Entlastung der Zentren vom Durchgangsverkehr sowie der Ausbau der Fuss- und Velounterführung in Dietikon.

Das Agglomerationsprogramm Stad Zürich-Glattal umfasst die Aufwertung von Bahnhöfen, die verbesserte Erschliessung des Hochschulquartiers sowie diverse Massnahmen für den Velo- und Fussverkehr.

Im Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung liegt der Schwerpunkt auf Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie Leistungssteigerungen für den ÖV. Dazu kommen Massnahmen zur Beruhigung von städtischen Quartierstrassen und Aufwertungen von Ortsdurchfahrten.

Die Massnahmen im Zürcher Oberland sehen Umgestaltungen bei den Ortsdurchfahrten, die Aufwertung der ÖV-Drehscheiben, die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Pfäffikon ZH sowie die Busbeschleunigung in Uster vor.

Öffentliche Mitwirkung

Um eine möglichst breite Abstützung der Programme zu erreichen, erhalten die in die Erarbeitung involvierten Stellen und Behörden, aber auch die Bevölkerung, Gelegenheit zur Mitsprache. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 9. Mai bis 22. Juni 2016. Während dieser Dauer liegen die Programmentwürfe in den betroffenen Gemeinden und bei der kantonalen Verwaltung auf.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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