Klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Der Regierungsrat begrüsst die Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und fordert die Schaffung eines Straftatbestandes des Stalkings.

Der Regierungsrat begrüsst die Ratifikation der Istanbul-Konvention durch die Schweiz. Die Konvention ist ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt. Grundsätzlich genügt das schweizerische Recht den Anforderungen an die Konvention insgesamt weitgehend. Trotzdem liegt es im Interesse der Schweiz, dazu beizutragen, dass die Gewalt gegen Frauen und die häusliche Gewalt auf einem europaweit vergleichbaren Standard verhütet und verfolgt sowie die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten intensiviert und vereinfacht werden.

Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, das vorsätzliche und wiederholte Bedrohen einer anderen Person, welches diese um ihre Sicherheit fürchten lässt, strafbar zu erklären. Das schweizerische Strafrecht kennt keinen besonderen Straftatbestand des Stalkings (zwanghaftes Verfolgen einer Person). Die beim Stalking typische Verhaltensweise ist teilweise durch andere Straftatbestände abdeckt. Dies ist jedoch insbesondere bei Nachstellungen im niederschwelligen Bereich (sogenannt weiches Stalking) nicht der Fall, weshalb ein eigener Straftatbestand des Stalkings zu schaffen ist.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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