Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Schutz der Ehe» ab
Medienmitteilung 03.12.2015
Die kantonale Volksinitiative mit dem Titel «Schutz der Ehe» hat zum Ziel, die Ehe in der Zürcher Verfassung als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» zu definieren. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.
Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. Artikel 13 soll um die neue Bestimmung ergänzt werden, wonach «die Ehe eine auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» ist. Die Initianten begründen ihre Initiative mit dem Hinweis, das Grundrecht auf Ehe sei in seiner heutigen Form gefährdet. Verschiedene Kräfte beabsichtigten, die Ehe für weitere Formen des Zusammenlebens zu öffnen oder gar abzuschaffen. Die Ehe sei aber die natürliche Basis für stabile Familien und den Fortbestand unserer Gesellschaft.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Er führt dabei inhaltliche Gründe an und solche zur Rechtssetzungskompetenz. In der Sache weist er darauf hin, dass die Zürcher Stimmbevölkerung bereits zweimal gezeigt hat, dass sie anderen Formen des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau offen gegenüber steht. So stimmte sie 2002 dem kantonalen Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare und 2005 dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare jeweils mit über 60 Prozent Ja-Stimmen zu.
Gegen die Annahme der Initiative sprechen aber auch Überlegungen zur Rechtssetzungskompetenz. Der Begriff der Ehe ist Teil des Zivilrechts und gehört damit in die Regelungskompetenz des Bundes. Zwar definiert das Zivilgesetzbuch die Ehe nicht ausdrücklich als Gemeinschaft von Mann und Frau. Es verwendet aber die Begriffe «Ehemann» und «Ehefrau». Dieses traditionelle Verständnis der Ehe will die Volksinitiative in der kantonalen Verfassung verankern. Damit verstösst die Initiative nach Ansicht des Regierungsrates zwar nicht gegen höherrangiges Recht, regelt aber einen Bereich auf kantonaler Ebene, der dem Bundesrecht vorbehalten ist.
Der Regierungsrat spricht sich deshalb gegen die Initiative aus. Die Diskussion um eine nähere Definition der Ehe ist seiner Ansicht nach auf Bundesebene zu führen. Diese Diskussion findet statt. Volksinitiativen von CVP und Grünliberalen werden voraussichtlich bald für eine Klärung sorgen. Der Regierungsrat hält es darum für problematisch und nicht zweckmässig, den Ehebegriff auch in den Grundrechten der Zürcher Kantonsverfassung zu regeln. Der Regierungsrat verzichtet darauf, einen Gegenvorschlag vorzulegen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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