Verrechnungssteuer wird künftig rascher gutgeschrieben
Medienmitteilung 26.11.2015
Ab 2017 werden die Steuerämter des Kantons Zürich die Gutschrift der Verrechnungssteuer an die Steuerpflichtigen früher vornehmen als bisher. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beschlossen.
Wer dieses Jahr zusammen mit der Steuererklärung 2014 rechtzeitig bis Ende März ein Wertschriftenverzeichnis mit Verrechnungsantrag eingereicht hat, erhält den entsprechenden Betrag aus der Verrechnungssteuer gemäss heutiger Regelung per 30. Juni 2015 gutgeschrieben, also verzinst. Dabei wird die Verrechnungssteuer mit den Staats- und Gemeindesteuern der folgenden Steuerperiode, das heisst der Steuerperiode 2015 verrechnet. Gemäss der neuen Regelung erfolgt die Verrechnung künftig mit den Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode, in welcher die Verrechnungssteuer angefallen ist. Die Verzinsung des Verrechnungssteuerguthabens erfolgt neu bereits ab 31. März des Folgejahres, sofern die Steuererklärung bis zu diesem Datum eingereicht worden ist.
Im Übergangsjahr 2017 wird dies dazu führen, dass mit den Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 2017 sowohl das Verrechnungssteuerguthaben aus dem Jahr 2016 als auch jenes aus dem Jahr 2017 verrechnet wird. Der Regierungsrat verspricht sich von der durch andere gesetzliche Änderungen ausgelösten neuen Regelung einen besser nachvollziehbaren, bürgerfreundlicheren Vollzug. Dieser wird zudem auch administrativ zu Vereinfachungen führen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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