Flugplatz Dübendorf: Mit Anpassung des Sachplans Militär wird Schaffung des Innovationsparks ermöglicht
Medienmitteilung 12.11.2015
Im Rahmen der Anhörung zum Sachplan Militär und zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt begrüsst der Regierungsrat, dass mit der Anpassung des Sachplans Militär die Schaffung eines Innovationsparks ermöglicht wird. Der Betrieb einer Helikopterbasis für Armee, Kantonspolizei und Rettungsflugwacht wird ebenfalls unterstützt. Dagegen hält der Regierungsrat an seinen grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer weiteren aviatischen Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf fest.
Im September 2014 hat der Bundesrat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld und als Basis für die Helikopter der Luftwaffe zu nutzen. Zudem will er auf einem Teil des Areals die Errichtung des Hub-Standorts Zürich des nationalen Innovationsparks ermöglichen. Um diesen Beschluss umsetzen zu können, müssen die Sachpläne des Bundes – Sachplan Militär (SPM) und Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) – angepasst werden. Mit Schreiben vom 7. August 2015 unterbreitete der Bund dem Kanton Zürich die entsprechenden Dokumente zur Anhörung.
Keine Widersprüche zwischen kantonaler Planung und Bundesplanung
In seiner Antwort nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass der Bundesrat an seiner Stossrichtung, den Militärflugplatz Dübendorf in ein ziviles Flugfeld umzuwandeln, weiterhin festhält. Der Regierungsrat hat nach wie vor grundsätzliche Bedenken gegenüber einer solchen Nutzung in einem dichtbesiedelten Gebiet und in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich. Auch in den Standortgemeinden fehlt – die Helikopterbasis ausgenommen – der Rückhalt für eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf. Den Betrieb einer Helikopterbasis für Armee, Kantonspolizei und Rettungsflugwacht unterstützt der Regierungsrat ausdrücklich. Angesichts dieser Ausgangslage soll die Anpassung des SIL-Konzeptteils zurückgestellt werden.
Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass mit der Anpassung des Sachplans Militär, Objektblatt «Militärflugplatz Dübendorf», einerseits eine Korrektur des Gebiets mit Lärmauswirkungen vorgenommen wird. Die Standortgemeinden erhalten dadurch mehr planerischen Spielraum für ihre Siedlungsentwicklung. Der Regierungsrat begrüsst anderseits auch die Anpassung des Perimeters des Militärflugplatzes. Zwischen der kantonalen Planung zum Innovationspark und den Bundesplanungen in militärischer und aviatischer Hinsicht bestehen dadurch keine Widersprüche mehr. Somit kann der Innovationspark im Kopfbereich des Flugplatzareals realisiert werden.
Der Regierungsrat unterstützt zudem die Forderung der Standortgemeinden und der regionalen Planungsgruppen, Einsicht in alle zur Entscheidungsfindung des Bundes relevanten Unterlagen, insbesondere die Fluglärmberechnungen, zu erhalten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.