Erster Flughafenbericht erschienen

Der Regierungsrat hat den ersten Flughafenbericht verabschiedet, welcher neu sowohl das Controlling der Eigentümerstrategie des Kantons Zürich für die Flughafen Zürich AG (FZAG) wie auch die Berichterstattung zum Zürcher Fluglärm-Index 2014 umfasst.

Der Regierungsrat stellt mit Genugtuung fest, dass die in der Eigentümerstrategie vorgegebenen Ziele vollständig erreicht wurden. Im Bereich Fluglärmcontrolling wurde die im Flughafengesetz vorgesehene maximale Anzahl von 320›000 Flugbewegungen bei weitem nicht erreicht – die Zahl der Flugbewegungen lag im Berichtsjahr bei rund 265'000. Der Zürcher Fluglärm-Index indes ist im Berichtsjahr um sieben Prozent gestiegen. Hauptursache für diesen Anstieg waren die flugbetrieblichen Veränderungen zur Nachtzeit sowie das Bevölkerungswachstum.  

Eigentümerstrategie überarbeitet

Der Regierungsrat hat im Jahre 2008 die Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der Flughafen Zürich AG (FZAG) festgelegt und darin für die Bereiche verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich, Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege strategische Ziele für die FZAG formuliert. Seit 2008 hat sich das für die FZAG massgebliche Umfeld zwar nicht grundlegend geändert, trotzdem war es angezeigt, die Festlegungen in der Eigentümerstrategie einer Überprüfung zu unterziehen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1003/2015 die überarbeitete Eigentümerstrategie festgelegt.  

Strategiecontrolling: Vorgegebene Ziele vollständig erreicht

Die in der Eigentümerstrategie vorgegebenen Ziele wurden in der aktuellen Berichtsperiode vollständig erreicht. Die globale und die kontinentale Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts Zürich wird vom Forschungsinstitut BAK Basel Economics im Rahmen seines «International Benchmarking Programme» im Vergleich mit anderen europäischen Wirtschaftsregionen beurteilt. In Bezug auf die globale Erreichbarkeit hat der Flughafen Zürich das Ziel eines achten Platzes übertroffen und bei der kontinentalen Erreichbarkeit erfüllt. Auch hinsichtlich Qualität wurden die Ziele der Eigentümerstrategie übertroffen. Beim Skytrax «World Airport Award» erreichte der Flughafen Zürich die weltweit sechste und in Europa sogar die zweite Position. Auch in den übrigen Bereichen Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege wurden die Ziele vollumfänglich erreicht.  

Fluglärmcontrolling: Steigender ZFI-Monitoringwert trotz stagnierender Anzahl Flugbewegungen

Im neu konzipierten Flughafenbericht wurde der Teil zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) umfassend überarbeitet. Neu geht es um ein Controlling zu den Vorgaben in § 3 des Flughafengesetzes, wozu neben dem ZFI die siebenstündige Nachtsperrordnung und der Stand der Flugbewegungen gehören.

Zürcher Fluglärm-Index Der ZFI-Monitoringwert stieg von 57›123 Personen im Jahr 2013 auf 61›381 Personen im Jahr 2014 und überschreitet den Richtwert (47›000) um rund 14›000 Personen. Die Zunahme des ZFI gegenüber dem Vorjahr betrug 7 Prozent, wobei die Zahl der in der Nacht im Schlaf gestörten Personen um 16 Prozent und der am Tag stark belästigten Personen um 2 Prozent gestiegen ist.

In den kantonalen Siedlungsgebieten wächst die Bevölkerung kontinuierlich, in den Gebieten Glattal und Limmattal sogar überproportional. Die Analyse der Empa zeigt, dass das Bevölkerungswachstum – ohne Veränderungen im Flugbetrieb – den ZFI um 2 Prozent erhöht hätte. Der Flugbetrieb in der Nacht führte zu einer Zunahme des ZFI um weitere 6 Prozent. Vor allem die Zunahme der Flugbewegungen und die ungünstigere Routenbelegung in der Nacht haben zum Anstieg des ZFI beigetragen.

Neue Entwicklungen in der Triebwerktechnik und die geplante Beschaffung neuer Langstreckenflugzeuge insbesondere durch die Swiss haben das Potential, die Lärmsituation zu verbessern. Ein starkes Bevölkerungswachstum könnte diese Verbesserungen jedoch wieder aufheben.  

Siebenstündige Nachtsperrordnung Seit dem 29. Juli 2010 gilt eine siebenstündige Nachtflugsperre (von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr, zwischen 23.00 und 23.30 bewilligungsfreier Verspätungsabbau). In den 30 Minuten des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus wurden im Berichtsjahr rund 2300 Flüge gezählt. Die Flughafenpartner entwickeln zurzeit Massnahmen, damit inskünftig vor 23.00 Uhr geplante Flüge auch tatsächlich grossmehrheitlich vor 23.00 Uhr starten. Die Flughafen Zürich AG erteilte 2014 232 Einzelbewilligungen für die Zeit nach 23.30 Uhr. Davon wurden durch das Amt für Verkehr fünf Flüge dem Bund gemeldet, weil der Kanton der Meinung ist, dass die Bewilligungen nicht hätten erteilt werden dürfen.

Flugbewegungen Gemäss § 3 Abs. 3 des Flughafengesetzes sind bei 320›000 Bewegungen pro Jahr Beschränkungen zu prüfen. Die Flugbewegungen sind, nach einem markanten Rückgang nach 2000, in den letzten Jahren stabil geblieben und lagen im Berichtsjahr bei rund 265›000 und damit rund 18 Prozent tiefer als im Jahr 2000. Trotz der vom Bund in seiner Prognose (Prozess des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vom 2. Februar 2010) erwarteten Zunahme wird die Zahl der Flugbewegungen in naher Zukunft unter 320›000 bleiben. Bewegungsbeschränkungen sind gemäss Flughafengesetz erst bei Erreichen diese Anzahl Bewegungen vom Regierungsrat zu prüfen.

Erstmalige Zusammenlegung der Berichte über das Beteiligungscontrolling und den Zürcher Fluglärm-Index

Der Regierungsrat ist gemäss § 1 des Flughafengesetzes verpflichtet, den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen zu fördern, und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebes zu berücksichtigen. Rechenschaft über seine Tätigkeiten gab der Regierungsrat bisher im jährlichen Bericht «Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI)» sowie im ebenfalls jährlichen Bericht über die Beteiligung des Kantons Zürich an der FZAG (Bericht über das Strategiecontrolling). Mit Beschluss Nr. 1171/2014 entschied der Regierungsrat, ab 2015 beide Berichte zum Zweck einer einheitlichen Berichterstattung über die Entwicklungen rund um den Flughafen im Sinne von § 1 des Flughafengesetzes zu vereinen. Der erste «Flughafenbericht 2015» liegt nun in einer Publikumsversion vor und gibt im Detail Auskunft über das Strategiecontrolling, den ZFI-Monitoringwert 2014 sowie die weiteren Faktoren des kantonalen Fluglärmcontrollings.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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