Einsprache gegen den ersten Wahlgang der Ständeratswahl abgewiesen
Medienmitteilung 29.10.2015
Eine Privatperson hat gegen die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2015–2019 beim Regierungsrat Einsprache erhoben. Der Regierungsrat weist die Einsprache ab. Die Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des ersten Wahlgangs könnte sich indessen dadurch verzögern. Damit ist unsicher, ob die neugewählten Ständerate ihr Amt noch vor den Bundesratswahlen vom 9. Dezember 2015 antreten können, da eine Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates beim Bundesgericht möglich ist.
Am Freitag, 23. Oktober 2015 wurden die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerats mit Rechtsmittelbelehrung im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Innert der fünftägigen Frist hat eine Privatperson beim Regierungsrat eine Einsprache eingereicht. Der Regierungsrat hat die Einsprache mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 umgehend abgewiesen. Gegen den Entscheid des Regierungsrates könnte innert dreissig Tagen beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Regierungsrat die Rechtskraft der Wahlergebnisse nicht feststellen. Ob dies noch vor der Bundesratswahl vom 9. Dezember 2015 möglich sein wird, ist wegen eines möglichen Weiterzugs der Beschwerde vor Bundesgericht derzeit noch offen.
Da gemäss § 109 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte die Neugewählten erst dann Einsitz im Ständerat nehmen, wenn beide Mitglieder rechtskräftig gewählt sind, haben diese Verzögerungen auch Einfluss auf den Amtsantritt des im zweiten Wahlgang noch zu wählenden Ständeratsmitgliedes. Die bisherigen Mitglieder Verena Diener und Felix Gutzwiller bleiben im Amt, bis die Wahl beider neugewählten Ständeräte rechtskräftig ist. Die Teilnahme der in den Nationalrat gewählten zürcherischen Mitglieder an der am 30. November 2015 beginnenden Wintersession ist davon nicht betroffen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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