Regierungsrat weist Beschwerden zur RTVG-Abstimmung ab
Medienmitteilung 26.06.2015
Am 14. Juni haben sich die Schweizer Stimmberechtigten in einer eidgenössischen Volksabstimmung knapp für eine Änderungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ausgesprochen. Sechs Beschwerdeführer verlangten daraufhin vom Regierungsrat des Kantons Zürich eine Nachzählung der Ergebnisse. Der Regierungsrat weist jetzt aber alle Beschwerden als unbegründet ab.
Die Stimmberechtigten haben die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen gemäss vorläufigem Endergebnis im Stimmenverhältnis von 1›128›369 Ja- zu 1›124›673 Nein-Stimmen angenommen. Alle sechs Beschwerdeführer nehmen auf dieses knappe Ergebnis Bezug und fordern eine Nachzählung der Ergebnisse im Kanton Zürich. Mehrere Beschwerdeführer begründen ihre Beschwerde mit angeblichen Unregelmässigkeiten bei der Auszählung in anderen Kantonen. Solche seien auch im Kanton Zürich nicht auszuschliessen. Und es wird unter anderem auch geltend gemacht, die Gesetzesvorlage selbst sei verfassungswidrig.
Der Regierungsrat hat beschlossen, alle sechs Beschwerden abzuweisen, soweit er darauf überhaupt eingetreten ist. In seiner Begründung hält er fest, er sei nicht befugt, Nachzählungen in anderen Kantonen oder für die ganze Schweiz anzuordnen. Auch sei er nicht berechtigt, zu prüfen, ob eine eidgenössische Vorlage der Verfassung widerspreche. Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Auszählung im Kanton Zürich gebe es keine. Blosse Mutmassungen genügten nicht, um Zweifel an der korrekten Durchführung der Abstimmung im Kanton Zürich aufkommen zu lassen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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