Hochschulgebiet Zürich Zentrum: Regierungsrat überweist Teilrevision des Richtplans an den Kantonsrat

Die Lehre und die Forschung an den Hochschulen wachsen kontinuierlich, die moderne Medizin benötigt mehr Raum und eine zeitgemässe Infrastruktur. Um die Zukunftsfähigkeit des Universitätsspitals, der Universität und der ETH Zürich am Standort im Zentrum zu sichern, soll das Hochschulgebiet in den kommenden Jahren und Jahrzehnten baulich und räumlich weiterentwickelt werden. Dazu muss der entsprechende Eintrag im kantonalen Richtplan revidiert werden. Der Regierungsrat überweist die nach der öffentlichen Auflage überarbeitete Richtplanvorlage an den Kantonsrat.

Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans, Kapitel Öffentliche Bauten und Anlagen, ist eine planungsrechtliche Grundlage, um im Hochschulgebiet Zürich Zentrum in den kommenden Jahren und Jahrzehnten diverse Bauvorhaben für das Universitätsspital (USZ), die Universität (UZH) und die ETH Zürich realisieren zu können. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigen die drei Institutionen zeitgemässe bauliche und betriebliche Infrastrukturen, mehr Raum an zentraler Lage und Flexibilität für ihre weitere Entwicklung. Die einmalige Nähe von Forschung, Lehre und medizinischer Versorgung im Hochschulgebiet soll erhalten und deren Vorteile weiter gestärkt werden.

Rund 280 Rückmeldungen

Grundlagen für die Richtplanrevision waren der vom Regierungsrat und vom Stadtrat verabschiedete Masterplan Hochschulgebiet und der Synthesebericht zu den darauf aufbauenden städtebaulichen Vertiefungsstudien. Der vom Kantonsrat zu verabschiedende Richtplaneintrag enthält Angaben zu den verschiedenen Bauvorhaben und formuliert wichtige Grundsätze und Vorgaben für die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets. Dazu zählen unter anderem die Aufwertung des Spitalparks und die Schaffung zusätzlicher Grünflächen und attraktiver öffentlicher Räume, die bessere Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie Fuss- und Velowege. Auch die Freigabe von zweckentfremdetem Wohnraum in den angrenzenden Quartieren ist im Richtplan geregelt.

Der Richtplanentwurf wurde vom 12. September bis zum 10. November 2014 öffentlich aufgelegt und den nach- und nebengeordneten Planungsträgern (Stadt, kantonale Fachstellen, Bund) zur Anhörung unterbreitet. In diesem Zeitraum gingen 282 Einwendungen von Behörden, Privaten und Verbänden ein. Ein Teil davon ist in Form von Änderungen des Textes und der Karte in die Richtplanvorlage eingeflossen. Der Erläuterungsbericht gibt Auskunft über jene Anträge, die nicht berücksichtigt wurden, und begründet dies entsprechend.

Vorteile der räumlichen Nähe von Forschung, Lehre und Medizin nutzen

Die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets wurde in zahlreichen Stellungnahmen begrüsst. Verschiedentlich wurden aber auch Änderungen am Vorhaben beantragt oder gefordert, ganz oder teilweise auf den Ausbau im Zentrum zu verzichten und nach dezentralen Lösungen zu suchen. Der Regierungsrat hält mit der Richtplanvorlage am Entscheid von 2011 fest, wonach das USZ und die universitäre Medizin am bestehenden Standort im Zentrum weiterentwickelt werden sollen. Damit bleiben die grossen Vorteile der engen, fachübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen erhalten, die einmalige Möglichkeiten bietet für innovative Forschung und medizinische Behandlung.

Spielraum schaffen für künftige Entwicklung

Verschiedentlich wurde beantragt, den vorgesehenen Flächenzuwachs im Hochschulgebiet zu reduzieren. Gemäss dem Masterplan 2014 kann die heutige Geschossfläche um bis zu 350›000 Quadratmeter oder rund 40 Prozent erweitert werden. Diese Zahlen basieren auf umfangreichen Abklärungen, die der Kanton gemeinsam mit den Institutionen und der Stadt Zürich im Rahmen der Gebietsplanung vorgenommen hat. Die städtebaulichen Vertiefungsstudien auf Grundlage des Masterplans haben gezeigt, dass der dafür nötige Flächenzuwachs städtebaulich verträglich realisiert werden kann.

Der entsprechende Richtplaneintrag sichert diesen Spielraum und schafft die rechtliche Grundlage, damit die drei Institutionen flexibel auf die Entwicklungen der künftigen Jahre und Jahrzehnte reagieren können. Die Realisierung der verschiedenen Bauvorhaben ist in Etappen bis ca. 2035 vorgesehen und wird sich an der tatsächlichen Entwicklung der Bedürfnisse orientieren.

Voraussetzung für weitere Planungsschritte

Die Änderung des Richtplaneintrags ist Voraussetzung für die Festsetzung von Gestaltungsplänen für die verschiedenen Areale. Für einen Teil der Vorhaben des Universitätsspitals und der Universität werden diese derzeit ausgearbeitet und voraussichtlich im Herbst 2015 öffentlich aufgelegt. Nach der Festsetzung der Gestaltungspläne können Architekturwettbewerbe für die einzelnen Baufelder ausgeschrieben werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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