Die Gebührenvorlagen sind unnötig und kostspielig
Medienmitteilung 19.05.2015
Der Regierungsrat und eine grosse Zahl von Gemeinden stellen sich gegen die beiden Gebührenvorlagen, über die am 14. Juni im Kanton Zürich abgestimmt wird. Alle wesentlichen Forderungen der beiden Vorlagen sind bereits heute erfüllt und ihre Annahme würde zu bürokratischem Mehraufwand und höheren Verwaltungskosten führen. Vertreter von Regierung und Gemeinden haben am Dienstag gemeinsam vor den Medien aufgezeigt, welche Nachteile die Annahme der Vorlagen für den Kanton Zürich hätten.
Am Dienstag haben Regierungspräsident Ernst Stocker, die beiden Regierungsräte Mario Fehr und Thomas Heiniger, die Stadtpräsidentin von Zürich, Corine Mauch, sowie die Gemeindepräsidenten Wilfried Ott von Fehraltorf und Markus Ernst von Küsnacht gemeinsam vor den Medien in Zürich ihre ablehnende Haltung zu den Gebührenvorlagen dargelegt. Die beiden Vorlagen hätten weitreichende negative Folgen auf allen politischen Ebenen.
Die wesentlichen Forderungen der Gebührenvorlagen sind längst erfüllt
Die Gebühren im Kanton Zürich sind bereits heute demokratisch legitimiert. Jede Gebühr beruht auf einer klaren, vom Parlament oder von den Stimmberechtigten abgesegneten Grundlage. Diese kann bei Bedarf jederzeit auf den üblichen demokratischen Wegen angepasst werden. Die Behörden können also nicht einfach so neue Gebühren schaffen. Wenn Einzelne oder Interessengruppen mit der Höhe gewisser Gebühren nicht einverstanden sind, können sie diese juristisch anfechten.
Gebühren dürfen heute schon lediglich kostendeckend und müssen wirtschaftlich angemessen sein. Seltene Ausnahmen bilden die so genannten Gemengsteuern und Gebühren, die zusätzlich eine Lenkungskomponente enthalten können. Diese Ausnahmen sind jedoch ebenfalls politisch gewollt und demokratisch legitimiert.
Der Staat verdient über das Ganze gesehen nichts mit Gebühren – im Gegenteil. Der überwiegende Teil der Zürcher Gebühren ist derzeit nicht einmal kostendeckend. Die eidgenössische Finanzverwaltung hat festgestellt, dass der Kostendeckungsgrad der untersuchten Gebühren im Kanton Zürich nur gerade 77 Prozent beträgt. Die Gebührenbelastung pro Kopf ist ausserdem in den letzten Jahren im Kanton Zürich stabil geblieben. Im Vergleich zum kantonalen Steuerertrag sind die Gebühreneinnahmen ebenfalls konstant geblieben.
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben die heute geltenden Regelungen 2005 als Teil der neuen Kantonsverfassung mit grosser Mehrheit angenommen. Diese haben sich bewährt und es besteht kein Grund, sie zu ändern.
Es drohen Zusatzkosten und Mehraufwand ohne Gegenwert
Würden die beiden Gebührenvorlagen angenommen, müsste in jeder Legislatur, also alle vier Jahre, sowohl auf Gemeinde- wie auf Kantonsebene ein umfassender Gebührenkatalog aufwändig erstellt werden. Dieser müsste jedes Mal vom Kantonsrat, respektive vom Gemeindeparlament oder von der Gemeindeversammlung im Detail beraten und genehmigt werden. Diese zusätzliche Belastung der Verwaltung und des Parlaments verursacht unnötige Mehrkosten und verlangsamt die politischen Prozesse, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger im Gegenzug etwas davon haben. Schlimmer noch: Wird der Katalog nicht genehmigt, droht eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Zusatzaufwand und Mehrkosten würde auch der geforderte detaillierte Gebührenkatalog bedeuten. Wer Auskunft über eine Gebühr benötigt, bekommt diese bereits heute bei der zuständigen Amtsstelle. Und obligatorische Referenden über im Grunde unbestrittene Vorlagen würden zu unnötigen Abstimmungen führen.
Das Verursacherprinzip würde aufgeweicht
Gebühren werden für jene staatlichen Leistungen erhoben, die nicht allen, sondern nur einzelnen zugutekommen. Gemäss dem Verursacherprinzip sollen jene, die solche Leistung beziehen, auch dafür aufkommen. Dies gilt beispielsweise für den Bezug eines neuen Passes. Würden solche Gebühren gesenkt oder gar gestrichen, müssten diese Kosten folglich auf die Allgemeinheit, auf alle Steuerzahlenden abgewälzt werden. Das wäre ungerecht.
Verschärft würde dieses Risiko dadurch, dass ein Gebührenkatalog, wie er in den zur Abstimmung anstehenden Vorlagen gefordert wird, leicht zum Spielball von Interessengruppen verkommen könnte. Diese gewichten politische Einzelinteressen höher als sachliche Kriterien oder eine gerechte Kostenverteilung.
Unnötig, kostspielig und ungerecht
Weil die wesentlichen Forderungen der beiden Gebührenvorlagen längst erfüllt sind, weil deren Umsetzung zu unnötigem Zusatzaufwand und erheblichen Mehrkosten führen würde und weil der Systemwechsel darüber hinaus staatspolitische Risiken beinhaltet, lehnt eine breite Koalition von Exekutivmitgliedern beide Gebührenvorlagen ab. Sie empfiehlt den Stimmberechtigten, am 14. Juni 2015 ein doppeltes «Nein» in die Urne zu legen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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