Strategie für die Zürcher Flüchtlingsintegration angepasst

Der Regierungsrat hat die Strategie für die Verwendung der Integrationspauschale des Bundes angepasst. Im Vordergrund stehen weiterhin das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Bund zahlt den Kantonen pro anerkanntem Flüchtling und pro vorläufig aufgenommener Person eine einmalige Integrationspauschale von 6›000 Franken. Die insgesamt zur Verfügung stehende Summe schwankt damit mit der Anzahl der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen, die dem Kanton Zürich zugewiesen werden. Seit Januar 2014 ist die Fachstelle für Integrationsfragen für die Verwendung der Integrationspauschale zuständig. Jetzt hat der Regierungsrat eine neue Strategie festgesetzt, die aufzeigt, wie die Flüchtlingsförderung in das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) eingegliedert werden kann.

Im Zentrum weiterhin die deutsche Sprache und Integration in den Arbeitsmarkt

In einer Übergangsperiode wird das bisherige System der Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme (BBIP) bis Ende 2015 fortgeführt. Ab 2016 gilt die neue Strategie für die Verwendung der Integrationspauschale; der Regierungsrat hat dieser Strategie nun zugestimmt. Im Vordergrund stehen weiterhin das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt.

Basisangebot und flexible Einzelfallfinanzierung

Neu wird ein Grundangebot zur Verfügung gestellt. Es besteht aus:

  • einer Triagestelle, die neu als Kompetenzzentrum fungiert,
  • einem Basiskurs bestehend aus Deutschunterricht und muttersprachlichen Sequenzen zu integrationsrelevantem Orientierungswissen,
  • einem Angebot an Integrationsbegleitung,
  • Angeboten für Traumatisierte.

Neu werden zudem Gelder zur flexiblen Finanzierung von Lösungen bereitgestellt, mit denen das Potential der Klientinnen und Klienten aktiviert werden kann.
Weiterhin bestehen Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprogramme mit Bildungsanteil.

Die notwendigen Ausschreibungsarbeiten erfolgen im Jahr 2015.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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