Kantons- und Bezirksverwaltung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen
Medienmitteilung 02.04.2015
Die Zentral- und Bezirksverwaltungen des Kantons Zürich stellen ihren Betrieb über den Jahreswechsel 2015/2016 vom Mittwoch, 23. Dezember, bis Freitag, 1. Januar, ein. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Die Direktionen werden dafür besorgt sein, dass die Bevölkerung dringliche Dienstleistungen während dieser Zeit gleichwohl in Anspruch nehmen kann. Das Personal muss die ausfallende Arbeitszeit vor- oder nachholen. Im Sinne eines Beitrags zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat der Regierungsrat festgelegt, bei zwei der fünfeinhalb Arbeitstage darauf zu verzichten; er trägt damit teilweise auch einem Anliegen der Personalverbände Rechnung. Ähnliche Regelungen hat der Regierungsrat jeweils auch in den Vorjahren beschlossen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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