Regierungsrat lehnt Familieninitiative ab

Der Regierungsrat lehnt die am 8. März zur Abstimmung gelangende eidgenössische Familieninitiative ab. Mit den erst kürzlich erhöhten Abzügen sind die Sonderlasten von Kindern bereits ausreichend berücksichtigt. Die finanziellen Folgen wären massiv: Landesweit ist mit Steuerausfällen von rund einer Milliarde Franken zu rechnen. Der Kanton Zürich und seine Gemeinden wären bei einer Annahme der Initiative mit jährlichen Ertragsausfällen von mindestens 115 Millionen Franken erheblich betroffen.

Die am 8. März zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» verlangt, dass die Kinderzulagen von 200 oder 250 Franken pro Kind und Monat künftig nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen. Das lehnt der Regierungsrat aus prinzipiellen Gründen ab, weil gemäss der Vorgabe der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich alle Einkünfte zu versteuern sind. Den anerkannten höheren Aufwendungen von Familien mit Kindern wird bei der Besteuerung bereits jetzt Rechnung getragen mit entsprechenden Abzügen, die im Kanton Zürich überdies erst kürzlich deutlich erhöht worden sind und zu einer spürbaren Entlastung der Steuerpflichtigen mit Kindern geführt haben.

Dazu zählen der Kinderabzug von 9›000 Franken, der Fremdbetreuungsabzug von maximal 10›100 Franken und der Versicherungsabzug von 1›300 Franken (jeweils pro Kind). Macht ein Ehepaar mit zum Beispiel zwei Netto-Einkommen von 30›000 und 60›000 Franken für seine beiden Kinder die maximal möglichen Abzüge geltend, schuldet es in der Stadt Zürich knapp 1›800 Franken Staats- und Gemeindesteuern (ohne Fremdbetreuungsabzug: 4›250 Franken) – dasselbe Ehepaar ohne Kinder 7›340 Franken. Ein anderes Ehepaar mit 50›000 und 60›000 Franken versteuertem Netto-Einkommen und ebenfalls zwei Kindern bezahlt unter Nutzung der maximal möglichen Abzüge in Zürich rund 4›220 Franken Staats- und Gemeindesteuern (ohne Fremdbetreuungsabzug: 7›250 Franken) – dasselbe Ehepaar ohne Kinder hingegen 10›550 Franken. Auf nationaler Ebene bezahlt die Hälfte der Haushalte mit Kindern zudem bereits heute keine direkte Bundessteuer mehr. Neu würde der Verzicht auf die Besteuerung die Kinderzulagen gar zu einer doppelten steuerlichen Bevorzugung von Steuerpflichtigen mit Kindern führen: Zum einen würden die Kinderzulagen nicht mehr besteuert, zum anderen müssten die erwähnten Abzüge weiterhin gewährt werden. Eine solche doppelte Berücksichtigung der Kinderlasten erachtet der Regierungsrat als nicht vertretbar.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative aber auch ab, weil sie schon im laufenden Jahr zu erheblichen Unsicherheiten und einem grossen administrativen Aufwand führen würde: Da eine Übergangsbestimmung fehlt, wären die Zulagen schon ab April des laufenden Jahres steuerbefreit. Eine solche Änderung während einer Steuerperiode wäre mit massiven Vollzugsproblemen verbunden, von denen auch die Arbeitgeber betroffen wären. Die Steuerausfälle sind überdies auch nicht in den Budgets der Kantone und Gemeinden für das laufende Jahr berücksichtigt. Verschärfend kommt hinzu, dass der Ausfall die meisten öffentlichen Güter in einer finanziell angespannten Finanzlage treffen würde. Sie müssten mit Sparmassnahmen bei anderen staatlichen Leistungen zu Gunsten der Bevölkerung oder später mit Steuererhöhungen aufgefangen werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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