Kindstötung in Flaach: Direktion der Justiz und des Innern gibt Fachgutachten in Auftrag

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen hat im Fall Flaach nachvollziehbar und vertretbar gehandelt. Zu dieser ersten Einschätzung gelangt die Direktion der Justiz und des Innern (JI) gestützt auf Berichte und ergänzende Auskünfte der Behörde. Die Tragweite der Ereignisse rechtfertigt aber eine unabhängige Beurteilung des Falles. Die JI hat darum zwei Fachpersonen mit einer interdisziplinären Beurteilung beauftragt.

Am 1. Januar 2015 wurden in Flaach zwei Kinder unter noch nicht genau geklärten Umständen getötet. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen hatte aufgrund einer Gefährdungsmeldung im Zusammenhang mit der Familie im Oktober 2014 ein Kindesschutzverfahren eröffnet.

Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) als Aufsichtsbehörde über die 13 kommunal geführten KESB bat daraufhin die KESB Winterthur-Andelfingen und den Bezirksrat Winterthur, die Behördentätigkeit in den fraglichen Wochen darzulegen. Diese Berichte liegen unterdessen vor. Die Aufsichtsbehörde hat die Berichte und die Akten analysiert und zusätzliche Informationen eingeholt.

Gestützt auf ihre Abklärungen zieht die Aufsichtsbehörde vorläufig folgende Schlüsse:

  • Obwohl eine Platzierung von Kindern in einem Heim einen schwer wiegenden Eingriff in ein Familiensystem darstellt, war die Heimplatzierung der 5- und 2-jährigen Kinder im Zeitpunkt der Verhaftung der Eltern geboten und korrekt.
  • Am 19. Dezember 2014 verfügte die KESB Winterthur-Andelfingen, die Kinder sollten für die Dauer weiterer Abklärungen im Heim bleiben. Dieser Entscheid ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde nachvollziehbar und vertretbar. Es gab Gründe, die Kinder für die Zeit der weiteren Abklärung nicht bei der Mutter oder den Grosseltern wohnen zu lassen. Ziel der Behörde war es aber, die Kinder wieder in die Obhut der Kindsmutter zu geben. Dies brachte die Behörde gegenüber der Mutter in der mündlichen Erläuterung des Entscheids ausführlich zum Ausdruck.
  • Die Behörde hat sich während des Abklärungsprozesses intensiv mit sämtlichen Beteiligten auseinander gesetzt und den Fall ordnungsgemäss abgeklärt. Sie hat auch die Gemeinde Flaach korrekt ins Verfahren einbezogen.
  • Aus den Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, dass die Mutter die Kinder gefährden könnte.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Fall ein Pikettdienst der KESB Winterthur-Andelfingen dazu hätte beitragen können, die Tötung der Kinder zu verhindern. Sie betrieb über die Feiertage wie alle übrigen KESB im Kanton einen Notfalldienst.

Die ausserordentliche Tragik der Ereignisse macht es aus Sicht der JI nötig, dass unabhängige Fachleute die Vorkommnisse noch vertiefter untersuchen. Die JI hat deshalb lic. iur. Kurt Affolter aus Ligerz und Dr. phil. Martin Inversini aus Langenthal damit beauftragt, eine interdisziplinäre Beurteilung des behördlichen Handelns im Fall Flaach vorzunehmen. Kurt Affolter ist Fürsprecher und Notar sowie ehemaliger Leiter des Vormundschaftsamtes der Stadt Biel. Martin Inversini ist Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP und ehemaliger Leiter der Erziehungsberatungsstelle Langenthal. Beide verfassten zahlreiche Fachbeiträge und engagieren sich in der Lehrtätigkeit.

Das Fachgutachten soll vor den Sommerferien vorliegen.

Weitere Angaben zum Inhalt der Berichte können wegen des Rechts der Betroffenen auf den Schutz ihrer Persönlichkeit und die laufende Strafuntersuchung nicht gemacht werden.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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