Stellungnahme der Direktion der Justiz und des Innern zu Forderungen der SVP betreffend die KESB
Medienmitteilung 08.01.2015
Die kantonale SVP fordert eine Einschränkung der Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen. Die Direktion der Justiz und des Innern sieht dazu keine Veranlassung und spricht den KESB ihr Vertrauen aus.
Die SVP des Kantons Zürich ist heute Donnerstag mit Forderungen bezüglich der Zürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden an die Medien gelangt. Sie verlangt unter anderem, dass die KESB Winterthur-Andelfingen vorerst keine Fälle mehr behandeln darf.
Bei den 13 Zürcher KESB handelt es sich um von den Gemeinden organisierte und getragene Behörden. Die Direktion der Justiz und des Innern ist für die Aufsicht zuständig. Am 2. Dezember 2014 hat die Direktion der Justiz und des Innern an einer Medienkonferenz eine Bilanz über die ersten knapp zwei Jahre Tätigkeit der seit 2013 tätigen KESB im Kanton Zürich gezogen. Sie hat dabei festgestellt, dass die Behörden im Grundsatz professionell und rechtskonform arbeiten. Dies gilt nach wie vor – auch für die KESB Winterthur-Andelfingen.
In ausserordentlichen Fällen kann die Direktion für eine rasche und umfassende Klärung sorgen. Im Fall der überaus bedauerlichen Kindstötung in Flaach vom 1. Januar 2015 hat die Direktion am 5. Januar bei der KESB Winterthur-Andelfingen und beim Bezirksrat Winterthur zwei Berichte angefordert. Diese Berichte gilt es abzuwarten. Es besteht für Direktion der Justiz und des Innern zurzeit keinerlei Veranlassung, die Tätigkeit der KESB Winterthur-Andelfingen in irgendeiner Form einzuschränken.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
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