Quellensteuer-Abrechnungen können neu elektronisch eingereicht werden

Arbeitgeber, die Quellensteuern abrechnen müssen, können dies im Kanton Zürich seit 1. Dezember 2014 einfacher vornehmen: Möglich ist dies dank einem neuen Webportal, welches das Kantonale Steueramt aufgeschaltet hat. Unternehmen können die seit Jahren zunehmende Zahl von Abrechnungen ausländischer Arbeitnehmer damit elektronisch einreichen.

Das Webportal Quellensteuer ist ein Meilenstein in den Bestrebungen des Steueramtes, die Quellensteuern effizienter abwickeln zu können. Es basiert auf der gleichen Plattform wie das Angebot zum elektronischen Ausfüllen der ordentlichen Steuererklärung («ZHprivate Tax»). Datenschutz und Datensicherheit sind somit gewährleistet. Das Webportal bringt für alle Beteiligten markante Vereinfachungen.

Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen, Versicherer, Veranstalter und andere Arbeitgeber können nun sämtliche Quellensteuerabrechnungen elektronisch einreichen und Neuanstellungen quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer dem Steueramt online melden. Im Webportal steht ein Berechnungsmodul zur Verfügung. Zudem können die Daten neu elektronisch direkt aus der Lohnbuchhaltung übermittelt werden (csv-File). Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer können ihre Anträge zur Neuveranlagung ebenfalls über das Webportal elektronisch einreichen. Den Gemeindesteuerämtern steht das Portal für die Verarbeitung von Tarifanfragen und für die Veranlagung der Quellensteuerabrechnungen zur Verfügung, soweit sie dafür zuständig sind.

Die Nutzer des Webportals tragen dazu bei, dass das kantonale Steueramt die Quellensteuerabrechnungen effizienter verarbeiten kann. Die Erträge aus der Quellensteuer und parallel dazu die Zahl der Abrechnungen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. 2013 erreichten die entsprechenden Erträge rund 283 Millionen Franken und es wurden über 90›000 Rechnungen für rund 159›000 quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer versandt.

Das Webportal Quellensteuer ist unter www.steueramt.zh.ch/quellensteuer verfügbar.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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