Kantonsrats- und Regierungsratswahlen 2015: Wahlvorschläge bis am 3. Februar

Die Erneuerungswahl des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015 bis 2019 findet am Sonntag, 12. April 2015 statt. Jetzt hat der Regierungsrat bestimmte Einzelheiten dazu festgelegt, unter anderem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Bereits im Februar hat der Regierungsrat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen für Regierungs- und Kantonsrat im Kanton Zürich auf den 12. April 2015 festgelegt. An seiner letzten Sitzung hat er jetzt die Einzelheiten zu den Wahlen angeordnet. Von Belang ist für Parteien und mögliche Interessenten insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem Wahlvorschläge spätestens gemeldet werden können: Es ist der 3. Februar 2015.

Interessierte können die Formulare für die Wahlvorschläge sowie die Details zur Einreichung auf der Internetseite des Statistischen Amtes herunterladen oder beim Statistischen Amt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8090 Zürich, Telefon 043 259 75 75, beziehen. Die Stimmberechtigten können Wahlvorschläge mit einer Kopie der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kreiswahlvorsteherschaft bis spätestens Dienstag, 3. Februar 2015, 16 Uhr, einreichen. Weitere wichtige Informationen sind dem Regierungsratsbeschluss zu entnehmen.

Kandidaturen für den Regierungsrat müssen nicht angemeldet werden, da die Mitglieder des Regierungsrates im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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