Mehr Rechtssicherheit bei Baulinien

Mit Baulinien wird der erforderliche Raum für bestehende und geplante Infrastrukturen, vor allem an Strassen, gesichert. Sie sind ein wichtiges Instrument der Erschliessungs- und Verkehrsplanung und können auch orts- und städtebauliche Funktionen erfüllen. Aufgrund der Erkenntnisse aus einer Gesamtüberarbeitung der Verkehrsbaulinien an Staatsstrassen schlägt der Regierungsrat Verbesserungen insbesondere zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Grundeigentümer vor. Er gibt dazu eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung.

Mit Baulinien wird der Raum für Infrastrukturanlagen gesichert. Die wichtigste Bedeutung haben die Verkehrsbaulinien, die den Raum für die Strasse, Rad- und Gehwege einschliesslich des Mindestabstands von Gebäuden und Anlagen zu den Verkehrsinfrastrukturen sichern. Baulinien können auch zur Sicherung von Versorgungsleitungen wie Elektrizitäts-, Wasser-, oder Gasleitungen oder von Abwasserleitungen eingesetzt werden. Verkehrsbaulinien dienen den langfristigen Bedürfnissen der Verkehrsplanung und haben für Städte und Gemeinden zudem ortsbauliche Funktionen. Aus einer seit 2010 durchgeführten und inzwischen weitgehend abgeschlossenen Überarbeitung der Staatsstrassenbaulinien hat sich der Bedarf für eine Revision der Gesetzesgrundlagen im kantonalen Planungs- und Baugesetz ergeben. Mit den Änderungen werden die Grundsätze zur Festsetzung von Baulinien ins Gesetz aufgenommen oder wo nötig präzisiert. Die geplanten Anpassungen sollen dabei vor allem die Rechtsicherheit für die betroffenen Grundeigentümer erhöhen.

Um zukünftig die Baulinien gleichzeitig mit der Änderung oder dem Neubau einer Strasse zu überprüfen, soll mit der Gesetzesänderung eine Koordinationspflicht zwischen dem Strassenprojekt und der Raumsicherung vorgesehen werden. Neu soll zudem für Baulinien ein Mitwirkungsverfahren für die betroffenen Grundeigentümer angewendet werden. Dadurch können Rechtsmittelverfahren vermieden werden. Für Baulinien, die aufgrund von Änderungen von Richtplänen oder Bau- und Zonenordnungen aufzuheben sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Zur Vermeidung von aufwändigen Quartierplanrevisionen wird ausserdem neu die Möglichkeit geschaffen, Baulinien, die in einem Quartierplanverfahren festgesetzt worden sind, im ordentlichen Verfahren anzupassen.

Nutzungen innerhalb der Baulinien

Baulinien sind das hauptsächliche oder gar einzige Instrument, um im Siedlungsgebiet frühzeitig den für Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen nötigen Raum zu sichern. Das Grundeigentum soll durch Baulinien aber nur so weit eingeschränkt werden, als dies zur Sicherung der öffentlichen Interessen erforderlich ist. Die Gesetzesänderung sieht eine Klärung der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Baulinienbereiches vor. Neu sollen untergeordnete Nutzungen innerhalb des Baulinienbereiches zulässig sein, wenn sie im Falle einer Beanspruchung des Raumes leicht beseitigt werden können. Die bisher ausschlaggebende Standortgebundenheit für die Nutzung fällt weg. Der Raum für in der Richtplanung langfristig zur Umsetzung vorgesehene Vorhaben soll neu mit sogenannten Trasseebaulinien gesichert werden können. Innerhalb dieser sind weitergehende Nutzungen möglich als in ordentlichen Baulinien. Von der vorgeschlagenen Revision sind sämtliche Städte und Gemeinden betroffen. Diese werden zusammen mit den Parteien, Verbänden und Interessengruppen durch die Volkswirtschaftsdirektion zur Vernehmlassung eingeladen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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