Verwaltung vom 22. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015 geschlossen

Die Zentral- und Bezirksverwaltungen des Kantons Zürich stellen ihren Betrieb über den Jahreswechsel 2014/2015 vom Montag, 22. Dezember, bis und mit Freitag, 2. Januar, ein. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Die Direktionen werden dafür besorgt sein, dass die Bevölkerung dringliche Dienstleistungen während dieser Zeit gleichwohl in Anspruch nehmen kann. Das Personal muss die ausfallende Arbeitszeit vor- oder nachholen. Im Sinne eines Beitrags zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat der Regierungsrat festgelegt, bei zwei der fünfeinhalb Arbeitstage auf eine Kompensation zu verzichten; er trägt damit teilweise auch einem Anliegen der Personalverbände Rechnung. Ähnliche Regelungen hat der Regierungsrat jeweils auch in den Vorjahren beschlossen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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