Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative muss Erhalt der Bilateralen Verträge gewährleisten
Medienmitteilung 07.03.2014
Der Regierungsrat hat gegenüber dem Bund zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative Stellung bezogen. Der grösste Wirtschaftskanton der Schweiz will sich bei der Umsetzung der Initiative aktiv einbringen. Im Vordergrund steht dabei die Wahrung der Interessen des Wirtschafts- und Forschungsstandorts.
Noch ist nicht bekannt, welche Massnahmen der Bundesrat ergreifen will und welches die Auswirkungen auf die Kantone sein werden. Der Regierungsrat hat bereits am Abstimmungssonntag klar gemacht, dass er die Interessen und Bedürfnisse des Kantons Zürich dem Bund gegenüber aktiv und direkt einbringen wird. In einem Schreiben an den Bundesrat hat der Regierungsrat nun seine Forderungen in Bezug auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative formuliert. Er bekräftigte darin seinen Willen, sich als grösster Wirtschaftskanton aktiv an der Lösung der Probleme zu beteiligen, welche mit der Umsetzung der Initiative verbunden sind.
Für die Kantonsregierung darf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative nicht zu einer Schwächung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts führen. Im Gegenteil: Die künftig festzulegenden Kontingente für Zuwanderer sind so auszugestalten, dass namentlich innovative und für die Zürcher Wirtschaft wichtige Branchen wie zum Beispiel die Informationstechnologie, die Lebenswissenschaften, Bildung, Gesundheit und Pflege sowie die Gastronomie ausreichend und zeitgerecht Arbeitskräfte auch im Ausland rekrutieren können. Bei der Kontingentsvergabe gilt es, die Wirtschaftskraft Zürichs im gesamtschweizerischen Vergleich zu berücksichtigen.
Ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen des Kantons Zürich hält die Regierung in ihrem Schreiben fest, dass der Erhalt der Bilateralen Verträge zwingender Bestandteil der Umsetzungsvorlage sein muss.
Insgesamt verzeichnet das Schreiben an den Bundesrat neben der unmittelbaren Mitwirkung acht konkrete Forderungen an die Umsetzung der Initiative. Neben detailliert ausgeführten Möglichkeiten für Massnahmen im Ausländerrecht gehören dazu auch die Forderung nach einer Stärkung der inländischen Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt oder nach einem möglichst unbürokratischen und dynamischen Kontingentsystem, das den sich ändernden Bedürfnissen der Wirtschaft rasch angepasst werden kann.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.