Vernehmlassung zur elektronischen Beurkundung
Medienmitteilung 06.03.2014
Öffentliche Eintragungen würden einfacher, wenn staatliche Stellen Urkunden auch elektronisch ausstellen könnten. Der Regierungsrat schlägt darum die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage vor; er führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sorgen im Kanton Zürich pro Jahr für deutlich über 10›000 öffentliche Beurkundungen. Dabei nehmen in einem ersten Schritt die 44 Notariate die öffentliche Beurkundung vor. In einem zweiten Schritt trägt das Handelsregisteramt die entsprechenden Änderungen ins Handelsregister ein.
Dieses Vorgehen hat sich in verschiedener Hinsicht bewährt. Im Bemühen, die Unternehmen administrativ zu entlasten, hat der Regierungsrat dennoch geprüft, ob es nicht einfacher wäre, wenn das Handelsregisteramt selber öffentliche Beurkundungen durchführen könnte. Da dies für den Kanton aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, schlägt der Regierungsrat vor, eine gesetzliche Grundlage für das Erstellen von öffentlichen Urkunden in elektronischer Form zu schaffen. Diese Massnahme würde die Unternehmen wesentlich entlasten und sie wäre für den Kanton nicht mit Mehrkosten verbunden.
Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern damit beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassung durchzuführen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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