Lotteriegewinne bis 1000 Franken sollen steuerfrei werden

Gewinne aus Lotterien werden ab 2014 von der Direkten Bundessteuer befreit, wenn sie 1000 Franken pro Fall nicht übersteigen. Diese Regelung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat nun auch für die Staats- und die Gemeindesteuern.

Seit Anfang Jahr sind einzelne Gewinne bis zu einem Betrag von 1000 Franken aus einer Lotterie von der Verrechnungssteuer befreit (bisher 50 Franken). Gleichzeitig haben die eidgenössischen Räte beschlossen, dass einzelne Lotteriegewinne bis 1000 Franken ab 2014 auch von der Direkten Bundessteuer befreit sind. Zudem können fünf Prozent oder maximal 5000 Franken der Einsatzkosten abgezogen werden (bisher unbeschränkt). Ab 2016 müssen die Kantone bestimmen, welche Freigrenzen sie für die Staats- und Gemeindesteuern festlegen wollen.

Der Regierungsrat hat sich nun entschieden, dieselben Werte zu übernehmen, die der Bund festgelegt hat. Damit wird die Deklaration durch die Steuerpflichtigen nicht unnötig erschwert. Die Gesetzesänderung wird lediglich zu minimalen Steuerausfällen führen – sie dürften für Kanton und Gemeinden zusammen eine halbe bis eine ganze Million Franken kaum übersteigen. Die Änderung erfolgt auch vor dem Hintergrund des Marktnachteils, den Lotteriebetreiber gegenüber den Spielbanken haben, wo die Gewinne steuerfrei sind.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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