Kanton erwirbt Villa Flora in Winterthur

Der Kanton erwirbt die Liegenschaft Villa Flora in Winterthur, die seit 1995 teilweise als Kunstmuseum zugänglich ist. Der Regierungsrat hat den Kaufvertrag über 2,75 Millionen Franken aus dem Natur- und Heimatschutzfonds genehmigt. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Villa Flora zur Weiterführung des Museumsbetriebs für 50 Jahre unentgeltlich im Baurecht an die Stadt Winterthur abzugeben. Für die notwendige Sanierung und Erweiterung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Beitrag von fünf Millionen Franken aus dem Lotteriefonds.

Die 1846 erbaute Villa Flora an der Tösstalstrasse in Winterthur ist der ehemalige Privatwohnsitz des Kunstsammler-Ehepaars Hedy und Arthur Hahnloser-Bühler, die zwischen 1907 und 1930 eine international bedeutende Gemälde- und Skulpturensammlung zusammengetragen haben. Seit 1995 ist ein Teil der Villa Flora als Museum zugänglich. Die Werke der Sammlung Hahnloser werden in wechselnden Ausstellungen gezeigt. Durch die enge Verbindung von Baudenkmal und mobilem Kunst- und Ausstattungsgut besitzt die Villa Flora einen einmaligen Wert. Wie kaum anderswo hat sich eine wertvolle Kunstsammlung im ursprünglichen Milieu ihrer Entstehungsbedingungen erhalten. Die Liegenschaft mit Gartenanlage ist zudem als Denkmalschutzobjekt von kantonaler Bedeutung inventarisiert.

Der Museumsbetrieb ist heute allerdings technischen, betrieblichen und konservatorischen Einschränkungen unterworfen. So können aufgrund der beschränkten Ausstellungsfläche wichtige Werke der Sammlung nicht dauerhaft gezeigt werden. Auch ist das Gebäude nicht rollstuhlgängig, es steht kein Raum für Veranstaltungen zur Verfügung, und die klimatischen Verhältnisse in den Ausstellungsräumen sind ungenügend.

Kunstverein Winterthur soll Museum künftig betreiben

Nun hat der Regierungsrat den Kaufvertrag für den Erwerb der Villa Flora aus Privatbesitz genehmigt. Die Mittel für den Kaufpreis von 2,75 Millionen Franken stammen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds. Der Kanton gibt die Villa Flora für 50 Jahre unentgeltlich im Baurecht an die Stadt Winterthur ab. Im Baurechtsvertrag, den der Regierungsrat ebenfalls genehmigt hat, verpflichtet sich die Stadt Winterthur, die Villa Flora und den Garten während der gesamten Baurechtsdauer zu schützen und zu pflegen.

Der zukünftige Museumsbetrieb in der Villa Flora soll vom Kunstverein Winterthur geführt werden. Als Betreiber des Kunstmuseums Winterthur verfügt der Verein über das erforderliche Fachwissen und Personal. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Kunstwerke stellen diese unentgeltlich als Leihgaben zur Verfügung.

Lotteriefonds-Beitrag von fünf Millionen Franken beantragt

Zudem soll die Villa Flora saniert und erweitert werden, damit sie die räumlichen Voraussetzungen für einen zeitgemässen und publikumsgerechten Museumsbetrieb erfüllt. Für die Sanierung und den Umbau beantragt der Regierungsrat einen Beitrag aus dem Lotteriefonds von maximal fünf Millionen Franken. Der Kauf- und der Baurechtsvertrag stehen unter der Bedingung, dass dieser Beitrag vom Kantonsrat bewilligt wird.

Eine weitere Bedingung ist die Zustimmung der Winterthurer Stimmberechtigten zu einer Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Betriebsbeiträge an die Villa Flora und den Kunstverein Winterthur um 600›000 Franken sowie einer einmaligen Defizitgarantie der Stadt Winterthur von höchstens 1,5 Millionen Franken für die Umbaukosten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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