Statistik über Rückfallquoten von Jugendstraftätern im Kanton Zürich

Durchschnittlich jeder dritte jugendliche Straftäter wird rückfällig. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesamt für Statistik zu verurteilten Minderjährigen mit Wohnsitz im Kanton Zürich erstellt hat. Aussagen zur Wirksamkeit der verschiedenen Sanktionen lassen sich jedoch nur bedingt machen.

Im September 2010 hat der Kantonsrat dem Regierungsrat ein Postulat überwiesen, in dem er um Angaben zur Rückfallhäufigkeit von jugendlichen Straftätern bittet. Auf Anfrage des Kantons Zürich hat das Bundesamt für Statistik (BFS) in der Folge die Fälle von 7356 Minderjährigen untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2006 verurteilt wurden. Eingeflossen in die Statistik sind Strafurteile für ein Vergehen oder Verbrechen gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz. Als rückfällig gelten darin alle Personen, die innerhalb von drei Jahren nach einem Urteil ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben, das ein erneutes Urteil zur Folge hatte. Insgesamt weist diese Gruppe eine Rückfallrate von 34,9 Prozent aus.

Dabei zeigte sich, dass die vergleichsweise kleine Gruppe von Jugendlichen mit schwerwiegenden Straftaten eine relativ hohe Rückfallwahrscheinlichkeit ausweist. Bei der Interpretation der Werte ist aber aus verschiedenen Gründen Vorsicht angezeigt. So waren in den genannten vier Jahren im Kanton Zürich 37 Jugendliche von der harten Sanktion einer unbedingten Einschliessung betroffen, im Durchschnitt also neun pro Jahr. Diese Jugendlichen sind meist älter, unter oft sehr schwierigen Verhältnissen aufgewachsen und sie weisen oft eine bereits lange Delinquenzkarriere auf. Sie sind deshalb grundsätzlich rückfallgefährdet. Zu beachten ist zudem, dass nicht alle Rückfälle gleich schwerwiegend sind. Als rückfällig gelten Täter gemäss der fraglichen Statistik auch dann, wenn sie sich lediglich eines Vergehens schuldig machen (zum Beispiel Ladendiebstahl). Trotz neuerlicher Delinquenz kann in solchen Fällen unter Umständen dennoch von einer zumindest teilweise erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft gesprochen werden.

Noch sind – auch international – erst bruchstückhafte Vergleiche der Rückfallquoten jugendlicher Straftäter möglich. Diese sind aber wichtig, um die Wirkung von Sanktionen verlässlich beurteilen zu können. Sowohl auf eidgenössischer Ebene als auch im Kanton Zürich sind darum Bestrebungen im Gang, die Qualität des Vollzugs wissenschaftlich zu prüfen. Wichtige Erkenntnisse dazu sind zu erwarten von der Vollzugsstatistik, die das Bundesamt für Statistik zurzeit aufbaut, und von der Evaluation der Wirksamkeit des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, die das Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben hat.

(Medienmitteilungen des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.