Fusion der Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen mit Pilotcharakter
Medienmitteilung 16.04.2012
78 Jahre nach der letzten Gemeindefusion im Kanton Zürich planen die Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen einen Zusammenschluss. Der Regierungsrat hat beschlossen, die angestrebte Fusion mit 1,4 Millionen Franken zu unterstützen. Das Fusionsprojekt hat für den Kanton Zürich Pilotcharakter.
Die Anforderungen an die 171 Gemeinden im Kanton Zürich sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Namentlich kleine, finanzschwache Gemeinden können dadurch an ihre Leistungsgrenzen stossen. Zudem ist der Kanton Zürich heute überstrukturiert: Weit mehr als 500 Körperschaften erfüllen kommunale Aufgaben. Es besteht die Gefahr, dass sich die Transparenz und die Steuerbarkeit der Aufgabenerfüllung verschlechtern. Eine Reihe von Zürcher Gemeinden befasst sich darum mit der Frage eines Zusammenschlusses.
Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt der Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen. Sie beabsichtigen, sich aufs Jahr 2014 zusammenzuschliessen. Die letzte Zürcher Gemeindefusion, die zweite Zürcher Stadterweiterung - liegt dann genau 80 Jahre zurück.
Der Regierungsrat begrüsst Gemeindefusionen. Die Verbesserung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Kanton Zürich ist eines seiner Regierungsziele für die laufende Legislatur. Er ist darum bereit, das konkrete Fusionsvorhaben der Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen mit 1,4 Millionen Franken zu unterstützen. Die Gemeinden haben den Kanton um Unterstützung gebeten. Obwohl der Nutzen von Gemeindefusionen in erster Linie bei den Gemeinden selber anfällt, will sich der Kanton an den entstehenden Kosten beteiligen.
Die Kantonsverfassung sieht eine Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Kanton vor. Sinnvollerweise soll der Kanton einen Teil der Kosten übernehmen, die eine Fusion verursacht, beispielsweise durch die Projektarbeit selber oder für die Neuorganisation der Gemeinde. Der Kanton kann überdies dazu beitragen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die einer Fusion im Weg stehen. So kann er beispielsweise grosse Unterschiede in den Steuerfüssen von fusionswilligen Gemeinden vorübergehend abfedern. Das Ermessen des Kantons bei dieser Hilfe ist gross. Der Regierungsrat kann dadurch auf die Besonderheiten allfälliger Fusionen Rücksicht nehmen.
Der kantonale Beitrag ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stimmberechtigten der Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen die Fusion gutheissen. Der Beitrag des Kantons wird in diesem Fall gestaffelt ausbezahlt: 50 Prozent im Jahr 2014, 30 Prozent im Jahr 2015 und 20 Prozent im Jahr 2016.
Der Zusammenschluss der Gemeinden Bertschikon und Wiesendangen hat als Pilotfall Bedeutung für den ganzen Kanton Zürich. Die in diesem Fall gesammelten Erfahrungen dürften die Arbeiten an folgenden Fusionsprojekten erleichtern. Erkenntnisse aus der geplanten Fusion von Bertschikon und Wiesendangen sollen auch in die laufende Totalrevision des Gemeindegesetzes einfliessen.
Die finanziellen Einsparungen durch Gemeindefusionen dürfen nicht überschätzt werden. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen aber, dass Fusionen zu besseren Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner führen können. Zentrales Ziel von Fusionen bleibt die Stärkung der Gemeindeautonomie.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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