Gegen Erhöhung der Vermögenssteuer
Medienmitteilung 05.04.2012
Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche (Bonzensteuer)» ab, da sie zu einer erheblichen Verschärfung der Besteuerung von hohen Vermögen führen würde. In diesem Bereich hat der Kanton Zürich im nationalen Vergleich schon jetzt keine besonders vorteilhafte Position inne. Die Initiative würde dem gesamten Kanton deshalb spürbar schaden.
Die Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche (Bonzensteuer)» verlangt eine deutliche Verschärfung des Vermögenssteuertarifs bei steuerbaren Vermögen von mehr als rund 2,1 Millionen Franken. Die Erhöhung bewegt sich zwischen 40 und 50 Prozent. Die Einnahmen des Kantons aus der Vermögenssteuer würden um rund 220 Millionen Franken oder etwa 38 Prozent steigen; entsprechende Mehreinnahmen hätten auch die Gemeinden. Die Initianten begründen ihre «Bonzensteuer» damit, dass bisherige Steuergesetzrevisionen die «Superreichen» begünstigt hätten und der Kanton immer weniger Leistungen anbiete.
Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative in seinem Antrag an den Kantonsrat ab, weil der Kanton Zürich bei den hohen Vermögen im Konkurrenzvergleich bereits jetzt nicht gut da steht, insbesondere auch verglichen mit allen Nachbarkantonen. Die Initiative würde dazu führen, dass in diesem Segment nur noch der Kanton Genf höhere Vermögenssteuern hätte als Zürich. Schon der Wegzug von wenigen sehr vermögenden Steuerzahlern würde den Kanton empfindlich treffen, weil diese Steuerpflichtigen auch hohe Einkommen versteuern. Bei der Einkommenssteuer bestreitet das eine Prozent von Steuerpflichtigen in der höchsten Progressionsstufe rund ein Viertel des gesamten Staatssteueraufkommens der natürlichen Personen. Ein Rückgang müsste von allen anderen Steuerpflichtigen aufgefangen werden.
Der Regierungsrat weist aber auch die Begründung der Initianten als falsch zurück. Die Steuersenkungen seit 1999 sind sämtlichen Steuerzahlern zu Gute gekommen – von Steuergeschenken an einzelne Gruppen der Bevölkerung kann keine Rede sein. Auch die Aussage der Initianten zu den Leistungen entsprechen nicht den Tatsachen: Von 1999 bis 2010 ist das Volumen der Krankenkassen-Prämienverbilligung im Kanton Zürich von 291 auf 714 Millionen Franken gestiegen, der Aufwand für die Bildung von 2,4 auf 3,2 Milliarden Franken. Das zeigt, dass die Leistungen nicht rückläufig, sondern in erheblichem Masse zunehmend waren, selbst wenn man die Teuerung von knapp 11 Prozent in Abzug bringt.
(Medienmitteiung des Regierungsrates)
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