Das neue Bürgerrechtsgesetz und ein Gegenvorschlag gelangen am 11. März 2012 zur Abstimmung
Medienmitteilung 06.01.2012
An der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wird über zwei Vorlagen abgestimmt. Der Kanton Zürich hat über ein Bürgerrechtsgesetz zu entscheiden, das die Einbürgerungsvoraussetzungen umschreibt und dafür sorgt, dass Verfahren im ganzen Kanton einheitlich und transparent ablaufen. Nach Meinung des Regierungsrates ist das Gesetz aber vom Kantonsrat in einer Weise verändert worden, die er nicht mittragen kann. Gegen das Gesetz ist zudem das Referendum ergriffen und ein Gegenvorschlag eingereicht worden. Über Gesetz und Gegenvorschlag wird am 11. März 2012 abgestimmt.
Mit dieser Ausgangslage steht eine anspruchsvolle Abstimmung bevor. Das neue Bürgerrechtsgesetz wird am Abstimmungssonntag vom 11. März 2012 zusammen mit einem Gegenvorschlag den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet. Die Abstimmungszeitung zum Urnengang vom 11. März 2012 gibt den verschiedenen Haltungen Raum, damit die Stimmberechtigten sich eine eigene Meinung bilden können.
Vorlage A: Das neue Bürgerrechtsgesetz
Weshalb kam es zu einem neuen Bürgerrechtsgesetz? Die neue Kantonsverfassung von 2003 verlangt eine abschliessende kantonale Regelung der Einbürgerungsvoraussetzungen auf Stufe Gesetz. Dieser Auftrag wird mit dem vorliegenden Bürgerrechtsgesetz erfüllt.
Der Regierungsrat hat am 18. November 2009 ein neues Bürgerrechtsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz übernimmt in vielen Bereichen geltendes Recht und geltende Praxis. Von den Einbürgerungswilligen wird verlangt, dass sie mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sind, über angemessene Deutschkenntnisse verfügen, für ihren Lebensunterhalt aufkommen und die Regeln respektieren, die für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft elementar sind. Neu sind die Bestimmungen, welche die Anforderungen an die Deutschkenntnisse sowie deren Nachweis kantonsweit einheitlich regeln.
Regierungsrat lehnt Bürgerrechtsgesetz ab - die vom Kantonsrat beschlossenen Veränderungen sind sachlich nicht angemessen
Der Kantonsrat hat in der Folge die Vorlage beraten und am 22. November 2010 mit namhaften Änderungen mit 116 zu 54 Stimmen gutgeheissen. Im beleuchtenden Bericht zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz wird diese Vorlage vorgestellt.
Der Kantonsrat hat die Einbürgerungsvoraussetzungen in einer Weise verschärft, die vom Regierungsrat nicht mitgetragen werden kann. Neu werden Personen, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen, von der Einbürgerung ausgeschlossen. Davon betroffen sind Personen, die dank langähriger Anwesenheit in der Schweiz gut integriert sind; darunter befinden sich insbesondere auch Jugendliche im Übergang vom Schul- ins Erwerbsleben, deren Elteren nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Weitere Verschärfungen betreffen das Wohnsitzerfordernis und die Integrationsprüfung bei jungen Ausländern, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Der Regierungsrat hält dazu fest, dass hier ohne sachliche Notwendigkeit von einer bewähren Praxis abgewichen wird. Als sachlich nicht angemessen beurteilt der Regierungsrat auch die Regelung des Kantonsrats, wonach Ausländer, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, nicht eingebürgert werden können. Insgesamt werden die Hürden für die Einbürgerung für Teile der ausländischen Bevölkerung so hoch angesetzt, dass von einem fairen Zugang zur Staatsbürgerschaft nicht mehr gesprochen werden kann. Die vom Kantonsrat abweichende Haltung des Regierungsrates wird in der Abstimmungszeitung in einem separaten Text dargelegt.
Eine Minderheit des Kantonsrates aus SP, Grünen und Alternativen lehnt das neue Bürgerrechtsgesetz ebenfalls ab. Auch diese Meinung wird in einem Beitrag, verfasst von der Geschäftsleitung des Kantonsrates, dargelegt.
Vorlage B: Ausformulierter Gegenvorschlag verschärft einzelne Teile des Gesetzes zusätzlich
Gegen das vom Kantonsrat verabschiedete Gesetz hat die SVP das Referendum ergriffen und einen ausformulierten Gegenvorschlag mit dem Titel «Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher» eingereicht. Mit diesem Gegenvorschlag werden einzelne Teile des Gesetzes weiter verschärft. Im Gesetz soll verankert werden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht und die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund sollen verschärft werden. Das Referendumskomitee legt in der Abstimmungszeitung in einem eigenen Beitrag seine Haltung dar.
Der Kantonsrat hat am 22. August 2011 beschlossen, diesen Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Im beleuchtenden Bericht dazu wird dargelegt warum. Der Regierungsrat lehnt den Gegenvorschlag ebenfalls ab.
Eine Minderheit des Kantonsrates unterstützt den Gegenvorschlag und legt ihre Argumente in einem separaten Beitrag in der Abstimmungszeitung dar.
Die Regierungsratsbeschlüsse werden im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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