Das BVK-Paket ist geschnürt

Nach der Einmaleinlage hat der Regierungsrat auch die Teilrevision der Statuten der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich beschlossen. Dabei hat er mehrere im Rahmen der Vernehmlassung geäusserte Einwände aufgenommen. Er legt damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Sanierungs- und Finanzierungspaket vor, das für Arbeitgeber und Versicherte gleichermassen tragbar ist, namentlich auch für die angeschlossenen Partner der BVK. Die Vorlage geht jetzt an den Kantonsrat.

Die Statuten der BVK verpflichten den Regierungsrat zu Sanierungsmassnahmen, wenn deren Deckungsgrad unter 90 Prozent liegt (zurzeit 82,6 Prozent). Deshalb hat er im Herbst 2010 mit der Statutenrevision eine Vorlage zur Sanierung der BVK in die Vernehmlassung geschickt. Nach der Auswertung der über 250 Eingaben hält der Regierungsrat in den Grundzügen nun am Modell einer langfristig geregelten Finanzierung und Sanierung der BVK mit deckungsgradabhängigen Leistungen und Massnahmen fest. Er hat die Vorlage aber in einigen Punkten angepasst. Zusammen mit der bereits im September in Aussicht gestellten Einmaleinlage soll die BVK damit innert absehbarer Zeit – wie ebenfalls von den Statuten verlangt – wieder einen Deckungsgrad von über 100 Prozent erreichen und den Versicherten weiterhin konkurrenzfähige Leistungen ausrichten können.

Höhere Sparbeiträge erst ab 90 Prozent Deckungsgrad

Neu ist, dass die geplanten höheren Sparbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erst ab einem Deckungsgrad von 90 Prozent zur Anwendung gelangen. Damit hat der Regierungsrat einen zentralen Kritikpunkt vor allem der angeschlossenen Arbeitgeber aufgenommen. Sie hatten in der Vernehmlassung die ursprünglich vorgesehene doppelte finanzielle Belastung durch hohe Sanierungs- und höhere Sparbeiträge als zu gross kritisiert und befürchtet, am Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig zu sein. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auch beschlossen, dass die lohnwirksamen Sanierungsbeiträge für die Versicherten bei einem Deckungsgrad von über 90 Prozent entfallen – sie müssen dafür eine Minderverzinsung ihres Sparguthabens um 0,5 Prozentpunkte auch zwischen 90 und 100 Prozent Deckungsgrad in Kauf nehmen. Sie leisten damit einen gleichwertigen Beitrag zur Sanierung, ohne dass der Nettolohn in dieser Phase geschmälert wird. Das Modell regelt ausserdem, wann Rentenerhöhungen möglich sind (ab 115 Prozent Deckungsgrad).

Den technischen Zinssatz hat der Regierungsrat, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, von 4,0 auf 3,25 Prozent gesenkt. Mit dem technischen Zinssatz muss die BVK das Kapital der Rentnerinnen und Rentner verzinsen, deren Bezüge nicht angetastet werden können. Weil eine Rendite von mehr als 4 Prozent heute am Kapitalmarkt mit vernünftigem Risiko nicht mehr erreichbar ist, löst dies ungewollte Transfers aus: Die erwerbstätigen Versicherten subventionieren die Rentnerinnen und Rentner jährlich mit 90 bis 120 Millionen Franken. Als Folge des tieferen technischen Zinssatzes hat der Regierungsrat auch die für die Rentenhöhe entscheidenden Umwandlungssätze auf branchenübliche Ansätze reduziert und altergerecht abgestuft. Das Maximum wird somit nicht mehr schon im Alter 62 erreicht.

Einmaleinlage verhindert zu lange Dauer der Sanierung

Die nicht genügend ausfinanzierten Altersrenten haben zusammen mit den tieferen Renditemöglichkeiten an den Kapitalmärkten, mit der Alterung der Gesellschaft sowie mit einer Reihe von – rückblickend gesehen – unglücklichen Entscheidungen in den Jahren 1995 bis 2002 zur Unterdeckung der BVK geführt, aber auch zu einer jahrelangen Entlastung der Steuerzahler von Kanton und Gemeinden. Diese Entscheide waren, wie eine vertiefte Abklärung der Finanzdirektion ergeben hat, angesichts des damals hohen Deckungsgrades der BVK mit Ausnahme eines Entscheids zur Teuerungsanpassung (1995) jedoch ausgewiesen, von den Sozialpartnern mitgetragen oder durch Kantonsratsbeschluss demokratisch legitimiert.

Die Einmaleinlage von 2 Milliarden Franken, die der Regierungsrat bereits im September zusammen mit der Finanzplanung in Aussicht gestellt hat, kompensiert die Auswirkungen dieser Entscheide teilweise. Mit der Einlage können die Kosten des tieferen technischen Zinssatzes und der aufgewerteten Sparguthaben jener Versicherten finanziert werden, die von den tieferen Umwandlungssätzen besonders betroffen sind. In der ursprünglichen Vorlage war noch geplant gewesen, diese Kosten von 1,2 Milliarden Franken der BVK zu überwälzen. Dies hätte jedoch dazu geführt, dass der bereits tiefe Deckungsgrad zu Beginn der Sanierung nochmals um 4 Prozentpunkte gesunken wäre, was die Sanierungsdauer deutlich über die vom Bund vorgegebene Frist hinaus verlängert hätte. Auch mit dieser Massnahme hat der Regierungsrat einen Kritikpunkt der Vernehmlassung aufgenommen.

Weiterhin konkurrenzfähige Leistungen

Mit der Einmaleinlage und der Sanierung nach diesem Modell besteht nunmehr die Aussicht, dass die BVK bei normaler Entwicklung der Kapitalmärkte innerhalb von sieben Jahren wieder auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent kommt, wie das der Bund verlangt. Die Leistungen der BVK bleiben mit diesem Paket weiterhin konkurrenzfähig und sind zum Beispiel mit jenen der Pensionskasse der Stadt Zürich vergleichbar. Für über 60-jährige Versicherte gibt es eine frankenmässige Besitzstandesgarantie gemäss bisherigen Statuten.

Die BVK erhält mit dem Gesamtpaket auch eine tragfähige Basis für die ab 2014 vom Bund vorgeschriebene Verselbständigung aller öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Sollte die Einmaleinlage keine demokratische Mehrheit finden, droht die Gefahr, dass viele angeschlossene Arbeitgeber die BVK verlassen und die Rentenbeziehenden in der BVK zurücklassen werden. Dies würde die Versichertenstruktur der BVK nachhaltig schwächen, die Sanierung erheblich verlängern sowie den Staatshaushalt und die Rechnungen der verbleibenden angeschlossenen Partner auf lange Sicht stark belasten.

Drei Anträge an den Kantonsrat

Die Teilrevision der BVK-Statuten geht nun an den Kantonsrat. Dieser kann die Vorlage gutheissen oder nicht genehmigen, nicht aber inhaltlich verändern; die Möglichkeit eines Referendums besteht bei Statuten (wie bei Verordnungen) nicht. Die Inkraftsetzung ist auf 1. Januar 2013 geplant. Zur Einmaleinlage unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen referendumsfähigen Beschluss: Dieser sieht vor, dass nur jene angeschlossenen Arbeitgeber von der kantonalen Einmaleinlage profitieren können, die sich gegenüber der BVK in neuen Anschlussverträgen fünf Jahre verpflichten. Jene, die keinen neuen Vertrag unterzeichnen, sollen mit einem entsprechend tieferen Deckungsgrad weitergeführt werden.

In einem dritten, referendumsfähigen Beschluss beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie ebenfalls bereits im September angekündigt, die Einmaleinlage bis zur Höhe des einmaligen Golderlöses der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2005 (1,6 Milliarden Franken) von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung auszunehmen. Hingegen sollen die restlichen 400 Millionen Franken der Einmaleinlage gleichmässig über acht Jahre sowie die Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge des Kantons bei deren Fälligkeit dem mittelfristigen Haushaltsausgleich angelastet werden. Damit kann der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung nach jetzigem Stand erreicht werden.

Belastung der Rechnung 2011 zwingend

Gleichzeitig mit der Sanierung hat der Regierungsrat zwei weitere Beschlüsse gefällt. Zum einen hat er beschlossen, dass die Einmaleinlage und die Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge des Kantons im Umfang von insgesamt 2,6 Milliarden Franken als Rückstellung der Rechnung 2011 belastet werden. Die Vorschriften zur Rechnungslegung verlangen dies im Sinne eines transparenten, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Bildes der Finanzlage zwingend, auch wenn im Jahr 2011 noch kein Abfluss von finanziellen Mitteln erfolgen wird. Sollte die Belastung trotzdem nicht im erwarteten Umfang eintreffen, müsste im betreffenden Jahr eine Korrektur in der Erfolgsrechnung vorgenommen werden.

Zum anderen hat der Regierungsrat den Stellenplan der BVK erweitert. Die berufliche Vorsorge entwickelt sich zunehmend zu einem sehr beratungsintensiven Geschäft. Angeschlossene Arbeitgeber und Versicherte gelangen immer häufiger mit Fragen zu ihren individuellen Vorsorgeplänen an die Verwaltung der Kassen. Diese Erfahrung macht auch die BVK, die personell nicht auf einen derart intensiven Kontakt- und Beratungsaufwand ausgerichtet ist. Der entsprechende Beratungsaufwand ist bei der BVK aufgrund des Korruptionsfalles und der anstehenden Sanierung besonders ausgeprägt. Der Regierungsrat hat daher den Stellenplan der BVK von 42 auf 62 Vollzeitstellen ergänzt, hauptsächlich im Bereich der Versichertenverwaltung, wo sie ihre Leistung gerade auch gegenüber den angeschlossenen Arbeitgebern besser sicherstellen will. Ein weiterer Teil der neuen Stellen ist für den Liegenschaftenbereich vorgesehen, womit der Regierungsrat auch einer Forderung der Administrativuntersuchung nachkommt. Die personelle Dotation der BVK bleibt damit gemessen an ihrer Grösse weiterhin moderat.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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