0,5 Prozent Teuerungsausgleich

Der Regierungsrat gewährt dem Staatspersonal ab 1. Januar 2012 eine Teuerungszulage von 0,5 Prozent. Dies entspricht der aufgelaufenen Jahresteuerung seit September 2010, wie sie der Landesindex der Konsumentenpreise ausweist. Dieser Index ist gemäss der revidierten Personalverordnung seit 2010 für die Beurteilung des Ausgleichs massgebend. Nachdem der Regierungsrat in der Finanzplanung mit einer Teuerung von 0,7 Prozent gerechnet hatte, entlasten die verbleibenden 0,2 Prozent das Budget 2012. Für individuelle Lohnerhöhungen stehen 0,4 Prozent zur Verfügung, die vollumfänglich aus den Rotationsgewinnen finanziert werden und die Lohnsumme des Kantons somit nicht erhöhen, genauso wie die im Budget eingestellten 0,2 Prozent für Einmalzulagen.


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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