Familienergänzende Kinderbetreuung der Kantone Zürich und Basel-Stadt im Vergleich
Medienmitteilung 07.04.2011
Die Stadt Zürich hat in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ein besseres Angebot als der Kanton Basel-Stadt. Mit Blick auf den gesamten Kanton Zürich fällt die Bilanz weniger positiv aus, wie eine Studie zeigt. Zwischen den Zürcher Gemeinden gibt es grosse Unterschiede: Sie betreffen den Umfang der Angebote, den Subventionierungsgrad durch die Gemeinden, aber auch die Einkommensgruppen, welche durch die Tarifreglemente belastet bzw. entlastet werden.
Wie sieht das familien- und schulergänzende Betreuungsangebot in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt punkto Quantität und Qualität aus? Wie stehen die Kantone und ausgewählte Städte im Vergleich da? Welchen Beitrag müssen gut verdienende oder einkommensschwache Eltern in einzelnen Gemeinden für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen?
Antworten gibt eine neue Studie, welche das Forschungs- und Beratungsbüro Infras im Auftrag der Gleichstellungsfachstellen der Kantone Basel-Stadt und Zürich durchgeführt hat. Die Studie ist Teil eines Benchmarking-Projekts, bei dem sich die beiden Kantone in Bezug auf verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf miteinander vergleichen. Aktuell wurde das familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebot der beiden Kantone in den Fokus genommen.
Die Studie basiert auf dem sogenannten Kinderbetreuungsindex – ein Instrument, mit dem der Kanton Zürich bereits seit dem Jahr 2003 die Angebote in den einzelnen Gemeinden vergleicht. Die relevanten Vergleichsgrössen sind dabei der Versorgungsgrad, der den Umfang des Kinderbetreuungsangebots aufzeigt und der Subventionierungsgrad, der den Grad der öffentlichen Finanzierung des Angebots widerspiegelt. Für die vorliegende Studie wurden die Zahlen von 2009 verwendet.
Beim quantitativen Vergleich schneidet der Kanton Zürich mit seinen städtischen und ländlichen Gebieten schlechter ab als der urbane Kanton Basel-Stadt. Basel-Stadt hat im Vergleich zum Durchschnitt der Zürcher Gemeinden ein besser ausgebautes Betreuungsangebot im Vorschul- und Schulbereich. Im Kanton Zürich kommt im Durchschnitt auf jedes achte Kind ein Betreuungsplatz (Versorgungsgrad 0.126), der Subventionierungsgrad liegt bei 1146 Franken pro Kind. Im Kanton Basel-Stadt steht durchschnittlich jedem fünften Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung (Versorgungsgrad 0.219) und der Subventionierungsgrad beträgt 1551 Franken pro Kind. Mit der Stadt Zürich kann Basel nicht mithalten: Hier kommt auf gut jedes vierte Kind ein Betreuungsplatz (Versorgungsgrad 0.270), der Subventionierungsgrad liegt bei 3608 Franken pro Kind.
Der Durchschnittswert für den gesamten Kanton Zürich sagt nur wenig darüber aus, mit welchem Betreuungsangebot Eltern für ihre Kinder rechnen können. Denn zwischen den Gemeinden gibt es grosse Unterschiede, die sich nicht nur mit dem Stadt-Land Gegensatz erklären lassen. Im Bericht werden die Angebote in den 20 grössten Zürcher Gemeinden mit dem Stadtkanton Basel verglichen. Dabei schneidet die Stadt Winterthur, die von der Bevölkerungszahl am ehesten mit Basel verglichen werden kann, mit einem Versorgungsgrad von 0.134 und einem Subventionierungsgrad von 1046 Franken pro Kind schlechter ab als Basel-Stadt.
In vier ausgewählten Gemeinden (Basel, Zürich, Winterthur und Dietikon) wurde zudem der Preis der Kinderbetreuung für verschiedene Einkommens- und Familientypen verglichen. Auch wenn keine allgemein gültigen Aussagen zu den Tarifen gemacht werden können – zu gross sind die Differenzen zwischen den verschiedenen Einkommens- und Familientypen –, zeigt sich doch, dass die verschiedenen Einkommensschichten unterschiedlich belastet werden. Aus Sicht von gut verdienenden Eltern schneiden die Basler Tagesstrukturen (Horte) am besten ab. Alleinerziehende mit tiefem Einkommen bezahlen in Dietikon am meisten. Eltern der mittleren oder tieferen Einkommensgruppen bezahlen in der Tendenz in der Stadt Zürich am wenigsten – allerdings nur, falls sie überhaupt einen subventionierten Platz bekommen. Diese Wahrscheinlichkeit ist im Kanton Basel-Stadt höher als in den Städten Zürich, Dietikon und Winterthur.
Im Kanton Basel-Stadt besteht ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch der Eltern auf einen finanziell tragbaren Betreuungsplatz. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung zu stellen – seit dem 1. Januar 2011 auch im Vorschulbereich. In beiden Kantonen wurde das Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird.
Download Studie
Die komplette Studie «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich» der Arbeitsgemeinschaft INFRAS/Tassinari Beratungen ist im Internet verfügbar unter: www.gleichstellung.zh.ch
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.