Sieben Vorlagen für die Volksabstimmung vom 15. Mai 2011

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 sieben kantonale Vorlagen zu unterbreiten. Auf eidgenössischer Ebene wird nicht abgestimmt.

Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

1.
A. Steuergesetz
(Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastungen für natürliche Personen)

B. Gültiger Teil des Gegenvorschlages von Stimmberechtigten
«Eine nachhaltige Steuerstrategie»

C. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten
«Tiefere Steuern für Familien»

2.
A. Finanzausgleichsgesetz (FAG)
(vom 12. Juli 2010)

B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten
«Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz»

3.
Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
(Änderung vom 17. Januar 2011; Prämienverbilligung [Kantonsbeitrag] (unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 22. März 2011 kein Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten eingereicht wird)

4.
Kantonale Volksinitiative «JA zur Mundart im Kindergarten»

5.
Kantonale Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!»

6.
Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative «Stopp der Suizidhilfe!»

7.
Gültiger Teil der kantonalen Volksinitiative «Tragbare Krankenkassenprämien für alle (Prämienverbilligung jetzt)»


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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