Vorerst kein Handlungsbedarf beim Schwerverkehr im Weinland

Der Regierungsrat wurde mit einem am 8. Februar 2010 überwiesenen dringlichen Postulat aufgefordert, Massnahmen zur Verhinderung von Schwerverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz im Zürcher Weinland zu erarbeiten. In seinem heute veröffentlichten Bericht zeigt der Regierungsrat die geringe Belastung der Dörfer im Weinland durch den Transit-Schwerverkehr und die beschränkten Handlungsmöglichkeiten des Kantons Zürich auf. Er beantragt dem Kantonsrat deshalb, das Postulat als erledigt abzuschreiben.

Der von Deutschland her kommende Schwerverkehr überquert die Schweizer Grenze bei Schaffhausen massgeblich bei drei Zollämtern: Thayngen, Bargen und Ramsen. Während bei den ersten beiden Grenzorten der Schwerverkehr automatisch eine Route über die A4 Richtung Winterthur wählt, suchen sich die LKW-Fahrer von Ramsen her oft den Weg zur A4 entweder über Stein am Rhein, Etzwilen, Unterstammheim, Waltalingen und Ossingen oder über Diessenhofen, Basadingen, Dickihof und Trüllikon. Mit rund 3000 (Trüllikon) bis 6500 (Ossingen-Kleinandelfingen) Fahrzeugen pro Tag weisen die Ortschaften im Zürcher Weinland im Vergleich mit anderen Ortschaften einen tiefen Durchschnittsverkehr auf. Auf beiden Routen liegt der Anteil der Lastwagen mit fünf bis maximal acht Prozent des motorisierten Individualverkehrs im kantonalen Durchschnitt. Rund zwei Drittel dieser Lastwagen haben zudem Ziel oder Ursprung im Weinland oder in der nahen Umgebung. Nur rund ein Drittel ist also effektiver Transitverkehr. Auf der davon stärker betroffenen Route über Trüllikon sind dies täglich rund 80 bis 100 Lastwagen, die vorwiegend vom Zollamt Ramsen her kommen.

Massnahmen nicht auf kantonalem Gebiet

Die Routenwahl der Lastwagenlenker folgt entweder dem Navigationsgerät oder der Erfahrung. Eine Signalisation – die bereits auf deutschem Gebiet erfolgen müsste – dürfte also kaum Wirkung erzielen. Zudem kommen die meisten der diese Route wählenden Lastwagen von Rielasingen, einem grenznahen Ort in Deutschland. Fahrverbote für Lastwagen kommen als Massnahme nicht in Frage, weil der regionale Güterverkehr dadurch behindert oder regionaler Ausweichverkehr auf untergeordneten Strassen verursacht würde. Der Regierungsrat sieht zurzeit weder Handlungsbedarf noch Handlungsmöglichkeiten. Die zuständigen kantonalen Stellen werden die Situation in den Ortschaften des Weinlands aber weiterhin zusammen mit den Nachbarkantonen Schaffhausen und Thurgau beobachten. Sollten sich die Abfertigungszahlen am Grenzübergang in Ramsen deutlich erhöhen, wird der Regierungsrat zudem mit dem Bund entsprechende Massnahmen prüfen.


Den Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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