Regierungsrat setzt das geänderte Energiegesetz in Kraft
Medienmitteilung 13.01.2011
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Änderung des Energiegesetzes gemäss Kantonsratsbeschluss vom 20. September 2010 auf den 1. März 2011 in Kraft zu setzen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat zuvor mit Verfügung vom 25. November 2010 rechtskräftig festgestellt, dass kein Referendum ergriffen wurde.
Das neue Stromversorgungsgesetz des Bundes überträgt den Kantonen verschiedene Aufgaben. Gemäss dem entsprechend angepassten kantonalen Energiegesetz teilt der Regierungsrat den Netzbetreibern die Netzgebiete zu. Zudem kann er ihnen Leistungsaufträge erteilen. Die Vorbereitung der Netzgebietszuteilung erfolgt durch die Baudirektion in Absprache mit den Gemeinden und den Netzbetreibern.
Den Regierungsratsbeschluss finden Sie unter www.rrb.zh.ch.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.