Finanzierung BVK
Medienmitteilung 07.10.2010
Der Regierungsrat will die Leistungen der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich an das veränderte Umfeld anpassen und damit langfristig auf eine nachhaltige Basis stellen. Mit einem Paket von Massnahmen sollen das anvisierte Rentenziel wieder erreicht werden und der unbefriedigende Deckungsgrad mittelfristig wieder steigen. Die Leistungen der BVK bleiben damit attraktiv. Eine entsprechende Vorlage des Regierungsrates geht heute in eine dreimonatige Vernehmlassung.
Der Regierungsrat ist statutarisch zu Massnahmen verpflichtet, wenn der Deckungsrad der BVK unter 90 Prozent liegt; dies ist seit 2008 der Fall. Der Deckungsgrad hat durch die kombinierte Wirkung von mehreren Massnahmen und Ereignissen gelitten: Dazu zählten die Rentenerhöhungen zu Lasten der Kasse gegen Ende der 90er-Jahre, ausserordentliche Beitragsreduktionen vor dem Jahr 2000, reduzierte Sparbeiträge ab 2002 und zwei Börseneinbrüche seit 2001. Mit den Korruptionsvorwürfen gegen den früheren Anlagechef der BVK hat das vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahmenpaket hingegen nichts zu tun: Die Arbeiten dazu wurden bereits 2008/09 gestartet, also lange vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe. Die BVK hat die Öffentlichkeit und die Versicherten schon in ihrem Geschäftsbericht 2008 und in ihrem Newsletter vom November 2009 über den Handlungsbedarf informiert.
Leistungen müssen finanzierbar sein
Die BVK richtet heute Leistungen aus, die sich auf die Dauer nicht mehr finanzieren lassen. Seit 1993 rechnet sie unverändert mit einem technischen Zins von 4 Prozent. Die dafür nötige Rendite konnte damals auch mit risikoarmen Anlagen wie Bundesobligationen problemlos erreicht werden. Seither sind die Renditen solcher Anlagen an den Finanzmärkten auf unter 2 Prozent gefallen. Andere Pensionskassen wie jene der Stadt Zürich haben ihre Erwartungen daher bereits dem veränderten Umfeld angepasst und den technischen Zins auf 3 Prozent gesenkt.
Trotz des veränderten Umfelds muss die BVK das Sparkapital der Rentenbezüger heute statutengemäss mit 4 Prozent verzinsen, während die erwerbstätigen Versicherten 2 Prozent erhalten. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen die Rentenbezüger jährlich mit rund 90 Millionen Franken quersubventionieren. Auch die Umwandlungssätze für die Renten liegen bei der BVK zum Teil deutlich über jenen anderer Pensionskassen; insbesondere wird das Umwandlungsmaximum bei der BVK bereits mit 62 Jahren erreicht (üblich: 65 Jahre), obwohl die Lebenserwartung in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich zugenommen hat.
Ausgewogene und abgefederte Massnahmen
Diese ungleiche Finanzierung des Kapitals von Erwerbstätigen und Rentenbezügern ist nach Überzeugung des Regierungsrates unhaltbar und bedarf einer Korrektur, weil sonst die Gleichbehandlung der Generationen immer stärker untergraben wird. Er will die Finanzierung der BVK daher mit einem ausgewogenen Paket von Massnahmen langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen:
- Der technische Zins wird auf 3,25 Prozent reduziert. Der Umwandlungssatz soll dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst und altersgerecht abgestuft werden. Dadurch sinken die künftigen Renten der heutigen Mitarbeitenden – im Alter 65 beispielsweise von 6,65 auf 6,2 Prozent (oder 450 Franken jährlich weniger pro 100'000 Franken Kapital). Bereits laufende Renten bleiben hingegen unverändert.
- Diese Reduktion wird aber abgefedert, indem das Sparguthaben der erwerbstätigen Versicherten (aus teilweise bereits gebildeten Rückstellungen) einmalig aufgewertet wird. Die Aufwertung beginnt ab Alter 38 und erreicht für die 45- bis 65-Jährigen mit 7,3 Prozent das Maximum. Zudem wird den über 60-jährigen Versicherten der Besitzstand in der Höhe der Rente vor der Umstellung garantiert.
- Gleichzeitig werden die Sparbeiträge erhöht und wieder auf die Ansätze des Jahres 2000 zurückgeführt. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beiträge um 2 Prozentpunkte, wobei der Arbeitgeber davon für 60 Prozent aufkommt.
- Zur Behebung der Unterdeckung sind weitere Massnahmen nötig. Diese orientieren sich an einem fixen Schema: Liegt der Deckungsgrad unter 80 Prozent, wird das Sparkapital mit 1 Prozent unter dem Mindestsatz des Bundes verzinst, und es werden Sanierungsbeiträge von 2 Prozent für die Arbeitnehmer und 5 Prozent für die Arbeitgeber erhoben. Bei einem Deckungsgrad von 80 bis 90 Prozent wird die Verzinsung des Sparkapitals um 0,5 Prozent reduziert, die Sanierungsbeiträge belaufen sich auf 1,5 und 3,75 Prozent. Erreicht der Deckungsgrad 90 bis 100 Prozent, sinken die Sanierungsbeiträge auf 1,0 und 2,5 Prozent. Bei einem Deckungsgrad von über 100 Prozent wird die Verzinsung erhöht, ab 115 Prozent erfahren die Renten eine Erhöhung.
Arbeitgeber beteiligen sich stärker
Mit diesem zukunftsweisenden Paket wird es möglich sein, das anvisierte Rentenziel von 60 Prozent des letztversicherten Lohnes im Alter 65 wieder zu erreichen. Die Umverteilung zwischen den Generationen wird gestoppt, und es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die BVK wieder nachhaltig finanziert ist; eine vollständige Ausfinanzierung ist nötig, damit die vom Kantonsrat beschlossene Verselbständigung der BVK realisiert werden kann. Das Massnahmenpaket wird den Deckungsgrad (zurzeit 85 Prozent) zwar einmalig um etwa 4 Prozentpunkte reduzieren; danach aber ist die Grundlage für eine nachhaltige Erholung gelegt.
Das Massnahmenpaket kostet auf Grund der Erhöhung der Sparbeiträge pro Jahr rund 101 Millionen Franken. Davon profitieren die Versicherten überproportional, weil knapp zwei Drittel (64 Millionen Franken) durch die Arbeitgeber aufgebracht werden. Weitere 154 bis 231 Millionen Franken kommen pro Jahr hinzu, wenn Sanierungsbeiträge erhoben werden (bei einem Deckungsgrad von mehr als 90 Prozent bzw. von 80 bis 90 Prozent); dabei entfallen auf die Arbeitgeber 110 bis 165 Millionen Franken, auf die Arbeitnehmer 44 bis 66 Millionen Franken.
Die BVK wird auch mit der neuen Ausrichtung überdurchschnittliche Leistungen für ihre Versicherten erbringen: Die Umwandlungssätze werden weiterhin nicht tiefer sein als jene bei der Pensionskasse der Stadt Zürich. Und die Renten werden weiterhin höher ausfallen, weil die grösseren Sparbeiträge bei der BVK das Freizügigkeitskapital mehr äufnen.
Dreimonatige Vernehmlassung
Die Vorlage geht nun in eine dreimonatige Vernehmlassung bei den über 500 Arbeitgebern und den politisch interessierten Kreisen. Danach wird der Regierungsrat die Ergebnisse auswerten und dem Kantonsrat einen Antrag unterbreiten. Die Vorlage untersteht nicht dem Referendum. Die Inkraftsetzung der geänderten Statuten ist auf das Jahr 2012 geplant
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «BVK Personalvorsorge», verfügbar.
Der Regierungsratsbeschluss ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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